Monatsarchiv: November 2015
Empfehlungen zur Altersvorsorge
Die gesetzliche Rente wird im Alter nicht ausreichen. Das ist den meisten Deutschen bewusst. Um den Lebensstandard im Alter aufrecht zu erhalten, ist private Vorsorge unabdingbar.
Verbraucher stehen dabei vor zwei Fragestellungen:
- Wie hoch ist der persönliche Vorsorgebedarf im Alter?
- Mit welchen Produkten soll der private Vorsorgebedarf gedeckt werden?
Kindergeld ab 2016 nur noch mit Steuernummer
Ab dem Jahr 2016 wird das Kindergeld nur noch geleistet, wenn sowohl die Steueridentifikationsnummer der Eltern als auch die des Kindes bei der Familienkasse schriftlich eingereicht wurden. weiterlesen
Empfehlungen zur Risikolebensversicherung
Es erfordert viel Verantwortung, sich mit dem eigenen Tod und der damit verbundenen finanziellen Versorgung für die Hinterbliebenen zu befassen. Wer sich alleine auf die gesetzlichen Leistungen verlässt, kann seinen Lebensstandard in der Regel nicht halten. Insbesondere für Familien mit Kindern, Paaren mit stark unterschiedlichem Einkommen und während einer laufenden Immobilienfinanzierung ist eine Absicherung für den Todesfall unerlässlich. weiterlesen
Empfehlungen zur Kinderinvaliditätsversicherung
Der Albtraum aller Eltern: Das Kind hat einen schweren Unfall oder leidet an einer schlimmen Krankheit. Neben den emotionalen Problemen, sollte man als Elternteil auch die daraus resultierenden finanziellen Folgen bedenken. weiterlesen
Empfehlungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört mittlerweile zu den wichtigsten privaten Versicherungen. Das laufende Erwerbseinkommen stellt für den privaten Haushalt den wichtigsten Vermögenswert dar. Gleichzeitig ist die gesetzliche Absicherung sehr schwach. In vielen Fällen erhalten Betroffene gar keine Leistungen, da sie die Voraussetzungen für den Bezug einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen. weiterlesen
Empfehlungen zur Pflegezusatzversicherung
Die Versorgung im Pflegefall stellt nicht nur eine emotionale, sondern auch finanzielle Belastung dar, da die gesetzlichen Leistungen bei Weitem nicht ausreichen. Das eigene Einkommen sowie Vermögen des Pflegebedürftigen werden für nicht gedeckte Pflegekosten herangezogen. Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, so können auch Angehörige, wie z. B. die Kinder, zur Zahlung verpflichtet werden. weiterlesen