Kindergeld ab 2016 nur noch mit Steuernummer

Ab dem Jahr 2016 wird das Kindergeld nur noch geleistet, wenn sowohl die Steueridentifikationsnummer der Eltern als auch die des Kindes bei der Familienkasse schriftlich eingereicht wurden.
Eltern, die bereits Kindergeld erhalten, bekommen dies auch weiterhin ausgezahlt. Jedoch müssen sie die Steuernummern im Laufe des Jahres 2016 nachreichen, sonst kann die Familienkasse das Kindergeld rückwirkend zurückfordern.
Ihre Steuer-ID finden Eltern auf ihrer Lohnbescheinigung, die der Kinder auf dem Einkommenssteuerbescheid vergangener Jahre. Die Steuer-ID kann auch als „TIN“ ausgewiesen sein. Alle, die ihre Steuer-ID oder die des Kindes nicht zur Hand haben, können sich diese per Post vom Bundeszentralamt für Steuern zuschicken lassen.
Die Steueridentifikationsnummer kann der Familienkasse ausschließlich auf dem Postweg mitgeteilt werden.
Die wichtigsten Informationen zum Thema sind auf der Seite der Arbeitsagentur zusammengefasst.