Empfehlungen zur Risikolebensversicherung

Es erfordert viel Verantwortung, sich mit dem eigenen Tod und der damit verbundenen finanziellen Versorgung für die Hinterbliebenen zu befassen. Wer sich alleine auf die gesetzlichen Leistungen verlässt, kann seinen Lebensstandard in der Regel nicht halten. Insbesondere für Familien mit Kindern, Paaren mit stark unterschiedlichem Einkommen und während einer laufenden Immobilienfinanzierung ist eine Absicherung für den Todesfall unerlässlich.
Mit der persönlichen Finanzanalyse erhalten Verbraucher einen kostenlosen Überblick des privaten Vorsorgebedarfs im Todesfall. Dieser kann durch eine Risikolebensversicherung gedeckt werden. Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Die Versicherungslaufzeit sollte wenigstens bis zum voraussichtlichen Ausbildungsende des jüngsten Kindes bzw. bis zur Tilgung eines laufenden Immobiliendarlehens dauern.
- Auch die Absicherung des nicht erwerbstätigen Partners sollte geprüft werden. Im Todesfall müsste die Arbeitsleistung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung teuer am Arbeitsmarkt eingekauft oder die eigene Erwerbstätigkeit eingeschränkt werden.
- Für die Absicherung von Immobilienfinanzierungen oder sonstigen Krediten eignet sich eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, da die abzusichernde Restschuld im Zeitablauf sinkt.
- Um den Anfall von Erbschaftsteuer auf die Todesfallleistung der Risikolebensversicherung zu vermeiden, ist der Vertrag hinsichtlich der Merkmale Versicherungsnehmer, Beitragszahler und versicherte Person wie folgt zu gestalten: Versicherungsnehmer und Beitragszahler muss die begünstigte Person sein, also diejenige, an die im Todesfall der anderen (= versicherte Person) die Versicherungssumme fließt.