Empfehlungen zur Pflegezusatzversicherung

Die Versorgung im Pflegefall stellt nicht nur eine emotionale, sondern auch finanzielle Belastung dar, da die gesetzlichen Leistungen bei Weitem nicht ausreichen. Das eigene Einkommen sowie Vermögen des Pflegebedürftigen werden für nicht gedeckte Pflegekosten herangezogen. Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, so können auch Angehörige, wie z. B. die Kinder, zur Zahlung verpflichtet werden.
Dieses finanzielle Risiko lässt sich mit einer Pflegezusatzversicherung absichern. Verbraucher können ihren Bedarf im Falle einer Pflegebedürftigkeit mit ihrer persönlichen Finanzanalyse kostenlos ermitteln. Beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollten Verbraucher folgende Aspekte berücksichtigen:
- Die Versicherung sollte neben dem Fall der stationären Pflege in Pflegestufe III auch in den Pflegestufen 0, I oder II leisten, und zwar einschließlich einer Pflege zu Hause.
- Die Pflegekosten sind ebenso wie andere Dienstleistungen einer regelmäßigen Preissteigerung unterworfen. Daher ist beim Abschluss einer Versicherung der Einschluss einer Dynamik zu prüfen. Dadurch steigen Beitrag und Versicherungsleistungen in regelmäßigen Abständen.
- Ab Beginn der Leistung sollte die Pflegezusatzversicherung eine Beitragsbefreiung vorsehen, um die finanzielle Belastung durch die Beitragszahlung zu vermeiden.
- Je nach Situation kann der Abschluss einer staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung (sogenannter „PflegeBahr”) sinnvoll sein. Diese kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden und ist somit insbesondere bei bestehenden Vorerkrankungen zu erwägen. Der monatliche Eigenbeitrag beträgt mindestens 10 €, der Staat übernimmt zusätzlich monatlich 5 €.