Wichtige und sinnvolle Ergänzungen in der Kfz-Versicherung
Alle Jahre wieder steht die Prüfung der Kfz-Versicherung an. Eine Übersicht über wichtige Bestandteile gibt der folgende Beitrag.
Bei der Kfz-Versicherung unterscheidet man zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherung und sonstigen Versicherungen rund um Auto/Motorrad. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, das heißt, ohne Nachweis dieser Versicherung erfolgt keine Zulassung. Die Kaskoversicherungen und die sonstigen Versicherungen rund um Auto/Motorrad sind freiwillig.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Entstehen durch Ihr Auto/Motorrad Schäden bei Dritten, so stellt Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung von Schadensersatzansprüchen frei. Gesetzlich vorgeschrieben pro Schadenereignis sind 7.500.000 € Deckungssumme für Personenschäden und 1.120.000 € für Sachschäden. Um auch bei größeren Schäden keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, empfiehlt sich ein Vertrag mit höchstmöglicher Deckungssumme von in der Regel 100.000.000 € pro Schadenereignis.
Teilkaskoversicherung: Eine Teilkaskoversicherung kommt grundsätzlich bei hohem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs in Frage oder wenn das Fahrzeug geleast oder finanziert ist, darüber hinaus, wenn das Fahrzeug jünger als etwa acht Jahre ist. Die Teilkasko übernimmt Schäden infolge von
- Glasbruch,
- Brand und Explosion,
- Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung,
- Diebstahl,
- Zusammenstöße mit Haarwild (zum Beispiel Reh oder Wildschwein),
- Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen,
- Kabelschaden durch Kurzschluss.
Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung erweitert den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung und bietet zusätzlich Schutz im Fall von Schäden am Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällen, bei Fahrerflucht des Unfallgegners und bei mut- oder böswilliger Beschädigung durch Dritte (Vandalismus). Je nach Fahrzeugwert kommt eine Vollkaskoversicherung grundsätzlich in den ersten drei bis vier Jahren nach der Erstzulassung in Frage oder wenn der Wiederbeschaffungswert sehr hoch oder das Fahrzeug geleast oder finanziert ist. Bei mehrjährigerer Schadenfreiheit kann eine Vollkaskoversicherung durch den eingeräumten Schadenfreiheitsrabatt günstiger sein als eine Teilkasko.
Der Beitrag für die Kfz-Versicherung hängt von vielen Faktoren wie Fahrzeugart, Schadenfreiheitsrabatt, jährliche Fahrleistung, dem Nutzerkreis und der Regional- und Typklasse ab. Achten Sie darauf, dass Sie Veränderungen gegenüber vertraglichen Vereinbarungen stets Ihrem Versicherer anzeigen. Ansonsten drohen Rabattverluste und gegebenenfalls empfindliche Vertragsstrafen. Beim Schadenfreiheitsrabatt können bestimmte Voraussetzungen zu einer günstigeren Einstufung führen, etwa wenn Sie bereits ein Auto versichert haben, Sie den Führerschein seit mindestens drei Jahren besitzen oder den Schadenfreiheitsrabatt von jemandem übernehmen können, der sein Fahrzeug nicht mehr benötigt.
Weitere Empfehlungen:
- Durch die Mallorca-Police sind Mietwagen im europäischen Ausland wie in Deutschland abgesichert. Die Mallorca-Police ist mit Ausnahme der Basisabdeckungen in den meisten Policen bereits integriert.
- Bei Leasingfahrzeug bietet sich eine GAP-Deckung an, wodurch schadenbedingte Wertminderungen des Fahrzeugs abgedeckt werden.
- Schäden sollten auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Unfälle unter Alkohol- oder Rauschmitteleinwirkung oder grobfahrlässiges Verhalten in Zusammenhang mit dem Diebstahl des Wagens sind allerdings nicht abgesichert.
- Durch einen Marderbiss entstehende Folgeschäden sollten generell in den Versicherungsschutz integriert sein.
- Um den mit der aktuellen Schadenfreiheitsklasse verbundenen Beitragsrabatt auch bei einem Vollkasko- oder Haftpflichtschaden beibehalten zu können, kann ein Rabattschutz zu vereinbart werden. Dieser gilt bis zum Wechsel zu einem anderen Versicherer.
- Die Erweiterung auf Unfälle mit allen Tieren bleibt nicht nur im ländlichen Bereich zu bedenken, denn so sind neben Wildtieren wie Rehen auch Unfälle mit Pferden oder Kühen versichert.
- Die (nicht mit der Fahrerunfallversicherung zu verwechselnde) Fahrerschutzversicherung übernimmt Verdienstausfall und Schmerzensgeld auch bei Eigenverschulden und ist damit empfehlenswert bei Vielfahrern ohne ausreichende finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder Unfällen.
- Kosten wie für Pannen- und Abschleppdienst bis hin zu Übernachtungskosten bei einer länger andauernden Panne können in der Kfz-Versicherung in Form eines Kfz-Schutzbriefs, alternativ über einen Automobilklub oder im Rahmen der Mobilitätsgarantie des Herstellers abgedeckt werden.
- Achten Sie bei sonstigen Versicherungen wie etwa Verkehrs-Rechtsschutzversicherung oder Fahrzeug-Schutzbrief darauf, ob solche Versicherungen nicht bereits in Paketleistungen wie zum Beispiel mit Ihrer Kreditkarte enthalten sind.