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Empfehlungen zu Zahnzusatzversicherungen

24. Juni 2016 von finatra

Viele Menschen kennen und hassen es: ein kaputter Zahn, der ungeliebte Gang zum Zahnarzt ist unvermeidbar! Gesetzlich Krankenversicherten bereitet dies oft auch finanzielle Schmerzen: Bereits ein einzelner Zahn, der hochwertig durch ein Implantat ersetzt wird, kann mehr als 2.000 € kosten. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt gerade bei den großen Behandlungen nur noch einen Bruchteil der Kosten. 

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Bei Zahnersatz bezahlt die Kasse mindestens die Hälfte der sogenannten „Regelversorgung“, d.h. einer einfachen und zweckmäßigen Behandlung der Zahnprobleme (zum Beispiel Krone aus chirurgischem Stahl mit Verblendung nur im sichtbaren Bereich). Bei regelmäßigen Vorsorge­unter­suchungen in den letzten fünf bzw. zehn Jahren übernimmt die Kasse immerhin 60 % bzw. 65 %. Ohne Zusatzversicherung liegt der Eigenanteil also schon bei dieser einfachen Regelversorgung bei 35 bis 50 %. Mehrkosten einer qualitativ höherwertigen Behandlung, beispielsweise für ein Implantat statt einer Brücke, trägt der Patient allein, die Krankenkasse übernimmt keinen Cent der zusätzlichen Kosten.

Lohnt Sich eine Zahnzusatzversicherung?

Grundsätzlich gehören Zahnzusatzversicherungen zu den sinnvollen Investitionen. Die entscheidende Frage ist nicht so sehr ob, sondern vielmehr wann der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist. Zwar sind die Beiträge in jüngeren Jahren günstiger als später, dafür ist es aber auch unwahrscheinlicher, dass Leistungen in großem Umfang in Anspruch genommen werden müssen. Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollten ferner folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Bei Antragstellung wird geprüft, ob der Zahnarzt schon zu einer Behandlung geraten hat oder eine solche geplant ist. Für anstehende Therapien wird die Versicherung nicht aufkommen. Somit macht es keinen Sinn, auf den Abschluss einer Versicherung zu warten, bis eine Behandlung bevorsteht.
  • Wenn zahlreiche Zähne in schlechtem Zustand sind oder fehlen, kann es im Extremfall sein, dass der Abschluss einer Zusatzversicherung nicht zustande kommt.
  • In den ersten drei Monaten nach Abschluss können Sie in der Regel gar keine Leistung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bekommen Sie in den ersten acht Monaten meistens keine Leistungen für Zahnersatz.
  • Zudem leisten praktisch alle Tarife in den ersten drei bis fünf Jahren nur begrenzte Summen, sodass Sie am Anfang keine große Gebisssanierung für mehrere tausend Euro auf Kosten der Versicherung durchführen können.
  • Hohe Leistung bei Zahnbehandlung und Zahnersatz (inklusive Inlays und Implantate): Zusammen mit dem GKV-Anteil sollten 80 bis 90 % der Gesamtkosten abgedeckt sein. Dabei sollten Leistungen mindestens bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen werden (3,5-facher Satz).
  • In den ersten Jahren sollte ein Versicherungsschutz von mindestens 1.000 € pro Jahr gegeben sein, für die gesamte Vertragslaufzeit sollte keine Obergrenze für Erstattungen festgelegt sein.
  • Leistungen bei Kieferorthopädie, vor allem für Kinder: Neben den Korrekturen von Zahnfehlstellungen, dessen Kosten von der GKV bezahlt werden, fallen oft teure zusätzliche Maßnahmen an. Falls Eltern für ihr Kind eine Zusatzversicherung abschließen wollen, sollte sie sich daher vergewissern, dass diese Maßnahmen auch erstattet werden.
  • Das ordentliche Kündigungsrecht des Krankenversicherers sollte ausgeschlossen sein.
  • Altersrückstellungen: Es gibt zwei Tarifarten: Die einen Tarife sparen einen Teil der Prämie, sog. Altersrückstellungen, dafür an, dass die Beiträge im Zeitverlauf nicht zu sehr steigen. Die anderen Tarife haben keinen Sparanteil, sind somit am Anfang etwas günstiger und steigen im Alter aber stärker an. Der Vorteil bei letzterem liegt darin, dass eine vorzeitige Kündigung ohne Verlust des Sparanteils bei einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter möglich ist.

Wie ist der Ablauf bei größeren Behandlungen?

Bei umfangreicheren Maßnahmen erstellt der Zahnarzt einen sogenannten Heil- und Kostenplan, sprich einen Voranschlag, wie hoch die Kosten der Behandlung sein werden. Diesen muss der Patient bei seiner Krankenkasse und in Kopie bei seiner Zusatzversicherung einreichen. Nach der Behandlung erhält der Patient vom Zahnarzt eine Rechnung, bei der der Anteil der Krankenkasse schon abgezogen ist. Da die Rechnung normalerweise 30 Tage Zahlungsziel hat, kann diese schnell bei der Zusatzversicherung eingereicht werden. Der Patient bekommt anschließend im Idealfall das Geld von der Zusatzversicherung und kann dann den Zahnarzt bezahlen. Nur bei längeren Bearbeitungszeiten muss der Patient in Vorleistung gehen.

Was gilt zu beachten, wenn bereits eine Zusatzversicherung vorhanden ist?

Auch Zahnzusatzversicherte sollten ihren Vertrag gelegentlich über­prüfen. Manche Patienten stellen enttäuscht fest, dass sie trotz Zusatz­versicherung auf hohen Kosten sitzen bleiben. In vielen Verträgen sind die Leistungen begrenzt, einzelne Tarife schließen besonders teure Versorgungen wie Inlay oder Implantat komplett vom Versicherungs­schutz aus. Da kann sich eine Anpassung oder ein Wechsel lohnen. Kunden können laufende Verträge mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungs­jahres kündigen.

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