Wie Sie Brandschäden an Weihnachten und Neujahr vermeiden
In der Weihnachtszeit und zu Silvester häufen sich jedes Jahr Unfälle und Schäden. Dies ist vor allem auf Unachtsamkeit im Umgang mit Kerzen und Feuerwerkskörpern zurückzuführen. Laut dem GDV gab es im letzten Jahr in der Weihnachtszeit ca. 30.000 Brände – deutlich mehr als zu den anderen Jahreszeiten. Dabei wurden durchschnittliche Brandschäden in Höhe von 3.100 € verzeichnet. Insgesamt beläuft sich der Schaden auf ca. 31 Millionen €.
Die meisten Brände entstehen durch Kerzen. Sowohl Adventskränze als auch Weihnachtsbäume können leicht Feuer fangen. Insbesondere wenn der Kranz oder die Zweige des Baumes bereits trocken sind, steigt die Gefahr. Trotzdem gibt es einige Vorkehrungsmaßnahmen, die getroffen werden können, um Brände zu verhindern:
- Damit der Weihnachtsbaum nicht so schnell trocken wird, sollte er nicht zu früh vor Weihnachten gekauft und aufgestellt werden. Danach sollte er regelmäßig gegossen werden.
- Kerzen dürfen nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Es sollte sich immer jemand in dem Raum befinden, in dem die brennenden Kerzen stehen. Besondere Vorsicht gilt, wenn Kinder oder Haustiere im Haushalt leben oder zu Besuch sind.
- Es ist wichtig, Kerzen immer in festen Kerzenhaltern zu befestigen. Auch sollten die Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen, wie Vorhängen, aufgestellt werden. Auf Dekorationen am Weihnachtsbaum oder Adventskranz, die trocken und schnell entflammbar sind, sollte man verzichten.
- Außerdem besteht natürlich die Möglichkeit, komplett auf Kerzen zu verzichten und stattdessen Lichterketten oder elektronische Kerzen zu verwenden.
Eine weitere Ursache für die Entstehung von Schäden sind Feuerwerkskörper, mit denen leider immer wieder leichtsinnig umgegangen wird. Feuerwerkskörper sollten ausschließlich gemäß der Gebrauchsanleitung verwendet und nur an Orten gezündet werden, an denen die Schadensgefahr sehr gering ist.
Rauchmelder sind bereits in einigen Räumen von Wohnungen vorgeschrieben. Um im Ernstfall abgesichert zu sein, sollten Rauchmelder allerdings in allen Räumen installiert sein. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Rauchmelder qualitativ hochwertig sind.
Wenn trotz der Vorsichtsmaßnahmen Schäden entstanden sind, stellt sich die Frage, wer für diese aufkommt. Grundsätzlich werden die Schäden durch die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Die Hausratversicherung zahlt für die Schäden, die in der Wohnung entstanden sind, sowohl durch den Brand als auch durch das Löschwasser. Dazu zählen Schäden an der Einrichtung, der Wohnung oder beispielsweise auch an den Geschenken. Jegliche Schäden am Haus fallen in den Bereich der Wohngebäudeversicherung. Dies bezieht sich unter anderem auf Schäden, die durch Feuerwerkskörper oder durch einen Brand verursacht wurden. Allerdings werden die Schäden meist nicht oder nur zum Teil übernommen, wenn sie durch Unachtsamkeit (wie z.B. unbeaufsichtigte Kerzen) entstanden sind.
Bei von Gästen verursachten Brandschäden ist grundsätzlich die Privathaftpflichtversicherung zuständig. Zum Fragefall wird dies jedoch, wenn ein Schaden entsteht, weil etwa das Enkelkind eine brennende Kerze umgestoßen hat. Kinder sind bis zum siebten Lebensjahr deliktunfähig. Dann kommt es darauf an, ob die Privathaftpflichtversicherung auch Schäden durch deliktunfähige Kinder umfasst oder ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.
Die Wahrscheinlichkeit für Schäden und Unfälle in der Weihnachtszeit und zu Silvester ist deutlich höher als im Rest des Jahres. Es ist wichtig, sich an gewisse Vorsichtsmaßnahmen zu halten, um schlimme Schäden zu vermeiden. Falls es doch zu einem Brand kommt, sollte auf jeden Fall die Feuerwehr gerufen werden. Eigenständige Löschmanöver sollten nur durchgeführt werden, wenn es zu keiner Eigengefährdung kommt.