Nettoverdienst 2017 durch Lohnsteuerfreibetrag erhöhen

Um das Nettogehalt zu vergrößern, können erhöhte Aufwendungen durch Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bereits vor Abgabe der Steuererklärung steuerlich angerechnet werden. Bei Abgabe bis zum Jahresende wird der Freibetrag bereits im Januar 2017 berücksichtigt. In Frage kommen hierfür unter anderem folgende Aufwendungen:
- Werbungskosten (über 1.000 €) beispielsweise im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, für Fahrten zur Arbeit oder Fortbildungen,
- außergewöhnliche Belastungen wie krankheitsbedingte Kosten, Kosten bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Unterhalt an bedürftige Angehörige,
- Sonderausgaben (über 36 € bei Einzelveranlagung bzw. 72 € bei Zusammenveranlagung) wie Spenden, Kosten für Kinderbetreuung oder Ausbildung,
- Unterhaltszahlungen,
- Kosten für Haushaltshilfen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sowie
- Verluste (z.B. aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, Land- und Forstwirtschaft).
Der eingetragene Freibetrag ist auch im Folgejahr gültig, muss allerdings angepasst werden, wenn sich die Höhe verringert. Beträgt der Arbeitslohn über 11.000 € bei Einzelveranlagung bzw. über 20.900 € bei Zusammenveranlagung, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr abgeben.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2017 sowie der vereinfachte Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2017 stehen sowohl online als auch in Papierform in den Finanzämtern zur Verfügung.