Mehr Netto 2016 bei Sonderzahlungen durch Lohnsteuerfreibetrag

Durch Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrags können Sie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag sowie eventuell anfallende Kirchensteuer deutlich verringern. Möglich ist dies für das Steuerjahr 2016 noch bis zum 30.11.2016.
Besonders vorteilhaft wirkt eine Eintragung noch vor der Auszahlung des Weihnachtsgelds oder das 13. Monatsgehalts, um die dadurch erhöhte Lohnsteuer durch den Freibetrag zu senken. Belaufen sich Ihre Werbungskosten oberhalb von 1.000 €, Ihre Sonderausgaben oberhalb von 36 €, Ihre außergewöhnlichen Belastungen, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen, Aufwendungen für Handwerkerleistungen bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen oder Verluste in Summe auf mehr als 600 €, können Sie sich beim Finanzamt für die verbleibenden Monate des Jahres einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen.
Der eingetragene Freibetrag ist automatisch auch im Folgejahr gültig, muss allerdings angepasst werden, wenn sich die Höhe verringert. Bei Arbeitslohn über 11.000 € bei Einzelveranlagung bzw. über 20.900 € bei Zusammenveranlagung müssen Sie 2016 eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016 sowie der vereinfachte Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016 stehen online unter den beiden Links zur Verfügung und sind in Papierform in den Finanzämtern erhältlich.