Unfälle durch «Pokémon Go»-Spieler: Welche Versicherung zahlt?

Der «Pokémon Go»-Hype nimmt immer größere Ausmaße an: In Düsseldorf wird wegen zahlreicher Pokémon-Jäger die Kö-Brücke gesperrt. In der Lüneburger Heide verirren sich drei Monsterjäger auf einen Schießplatz der Bundeswehr, wo gerade ein Übungsschießen mit scharfer Munition stattfindet. In den USA gab es bereits Szenen, in denen Autofahrer auf der Autobahn wenden wollten, weil sie ein Pokémon gesichtet hatten.
Der ADAC warnt vor den Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Die Bundeswehr nimmt die Mini-Monster mit Sicherheitshinweis Nr.02/2016 ins Visier. Zur Spionageabwehr seien bestehende Film- und Fotografierverbote rund um militärisch geschützte Anlagen streng durchzusetzen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mahnt die Pokémon-Spieler zur Vorsicht und informiert aber auch zur Frage: Wer zahlt, wenn auf der Jagd nach Glumanda, Schiggy oder Pikachu ein Unfall passiert?
Die private Haftpflichtversicherung
Wer beim Pokémon-Spiel versehentlich einen Schaden verursacht, ist durch seine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Diese würde nur dann nicht leisten, wenn ein Schaden nachweislich vorsätzlich verursacht wurde.
Die private Unfallversicherung
Auch diese leistet für versicherte Pokémon-Spieler in der Regel, wenn ein schwerer Unfall mit gesundheitlichen oder finanziellen Folgen geschieht. Denn bei der privaten Unfallversicherung spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob man leichtsinnig bzw. leicht oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Diese leistet grundsätzlich, wenn ein Fußgänger bei einem Verkehrsunfall zu Schaden kommt. Allerdings kann die Versicherung die Leistungen im Fall eines Mitverschuldens mindern. Dies kann einem ins Spiel versunkenen Pokémon-Spieler durchaus angelastet werden, was jedoch stets im Einzelfall zu beurteilen ist.