Gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Schnitt unter dem Grundsicherungsniveau

Fast jeder fünfte Erwerbstätige geht aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente. Im Jahr 2014 bezogen 18,4 Prozent der Neurentner eine Erwerbsminderungsrente. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung hervor. Gleichzeitig wurden 42,1 Prozent der Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung abgelehnt.
Denn nur, wer weniger als sechs Stunden täglich eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kann, gilt als erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung. Somit gehen viele Versicherte, die ihren aktuellen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, aber noch in der Lage sind, einer anderen „leidensgerechten“ Tätigkeit nachzugehen, leer aus.
Doch auch diejenigen, die eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten, müssen ohne private Vorsorge große finanzielle Einschnitte in Kauf nehmen. Laut Bericht der Passauer Neuen Presse lag die durchschnittliche monatliche Rente bei Neurentnern im Jahr 2014 bei 664 € brutto bei voller und bei 368 € brutto bei teilweiser Erwerbsminderung. Hiervon müssen noch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten liegen somit im Schnitt deutlich unterhalb des Grundsicherungsniveaus.
Zwar fordern Sozialexperten der Politik vielfach Nachbesserungen ein. Auf seine Absicherung bei Erwerbsminderung verlassen kann sich aber nur, wer sich selbstverantwortlich über seine gesetzlichen Ansprüche bei Erwerbsminderung informiert und zusätzlich private Vorsorge betreibt.