SEPA-Umstellung – ab sofort die IBAN verwenden
Zum 01.02.2016 müssen auch private Bankkunden bei Überweisungen innerhalb Deutschlands die IBAN verwenden. Überweisungen mit Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl sind ab diesem Stichtag nicht mehr möglich. „Kunden, die sich zum 1. Februar nicht umstellen, laufen Gefahr, dass ihre Überweisung nicht ausgeführt wird und dass das Zeit kostet“, warnt Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele.
In Deutschland hat die IBAN-Nummer 22 Stellen und ist damit deutlich länger als die bisherigen Kontonummern. Den größten Teil davon kennen Kunden bereits. Die IBAN ist folgendermaßen aufgebaut:
- zweistellige Länderkennung, für Deutschland „DE“
- zweistellige Prüfziffer; diese ist bei der IBAN neu
- bisherige Bankleitzahl mit acht Stellen
- bisherige Kontonummer mit bis zu zehn Stellen
Enthält die bisherige Kontonummer weniger als zehn Stellen, also zum Beispiel 123456, so werden die restlichen Stellen zu Beginn mit Nullen aufgefüllt, also 0000123456.
Wenn Bankkunden alte Überweisungsträger verwenden, werden diese mit einem entsprechenden Hinweis zurück geschickt. Dies kann unter Umständen mit Gebühren verbunden sein. Zudem gehen Rechnungsbeträge gegebenenfalls zu spät ein und es werden Mahngebühren fällig. Auch beim Online-Banking ist eine Überweisung mit Kontonummer und Bankleitzahl nicht mehr möglich. Um den Kunden die Umstellung zu erleichtern, bieten die meisten Banken online einen „IBAN-Ermittlungsservice“ an.