Bedarfs-Check Pflegebedürftigkeit

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Wie sinnvoll ist eine private Pflegezusatzversicherung?

Laut statistischem Bundesamt sind - Tendenz deutlich steigend - Stand 2016 rund 2,9 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Für 2030 beispielsweise lautet die Prognose 3,5 Millionen Pflegebedürftige. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit steigt zwar mit zunehmendem Alter, betrifft jedoch nicht nur ältere Menschen, denn aktuell ist jeder sechste Pflegebedürftige jünger als 60 Jahre.
Laut Sozialrecht ist jemand pflegebedürftig, wenn er aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung beziehungsweise Behinderung für gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des täglichen Lebens in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung auf Dauer Hilfe benötigt. Dabei werden folgende Pflegegrade unterschieden:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Durch Pflegebedürftigkeit können sehr hohe Kosten entstehen. Die gesetzliche Pflegeversicherung trägt bei Pflegebedürftigkeit beispielsweise in Pflegegrad 5 nur einen Bruchteil der Kosten. Wenn die Einkommens- und Vermögenssituation dies zulässt, können aufgrund der gesetzlichen Unterhaltspflicht auch Angehörige wie Partner, eigene Eltern oder eigene Kinder zur Leistung herangezogen werden.
Daher ist eine private Pflegezusatzversicherung äußerst ratsam.

Möglichkeiten zur privaten Pflegezusatzversicherung

Pflegetagegeldversicherung: Diese zahlt das vereinbarte Pflegetagegeld unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und Art der Unterbringung. Der volle Tagessatz wird hier häufig erst bei stationärer Pflege ab einem bestimmten Pflegegrad geleistet. Vorteil: Die Pflegetagegeldversicherung bietet hohe Flexibilität, da frei und selbstbestimmt über erhaltene Leistungen verfügt werden kann.

Pflegerentenversicherung: Diese zahlt im Pflegefall eine vereinbarte Monatsrente, über die ebenfalls frei verfügt werden kann. Die volle Pflegerente wird in der Regel ab Pflegegrad 5 geleistet, während man in den anderen Pflegegraden einen anteiligen Betrag der vereinbarten Rente erhält. Oftmals ist bei der Pflegerentenversicherung ein Sparanteil mit einkalkuliert. So kann je nach Tarif während der Laufzeit vorhandenes Guthaben auch entnommen werden. Dementsprechend fallen die Beiträge zur Pflegerentenversicherung im Vergleich zur Pflegetagegeldversicherung meist höher aus.

Pflegekostenversicherung: Diese erstattet tatsächlich entstandene Kosten bis zu einem Höchstbetrag oder bis zu einem vereinbarten Prozentsatz. Kosten sind wie bei der privaten Krankenversicherung durch Rechnungen nachzuweisen. Im in der Praxis häufigen Fall einer Pflege durch Angehörige oder Freunde erfolgt also meist nur geringe finanzielle Unterstützung.

Empfehlungen für den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung

Die Versicherung sollte neben dem Fall des Pflegegrades 5 auch bei den Pflegegraden 1 bis 4 leisten, und zwar einschließlich einer Pflege zu Hause.

Die Pflegekosten sind ebenso wie andere Dienstleistungen einer regelmäßigen Preissteigerung unterworfen. Daher ist beim Abschluss einer Versicherung der Einschluss einer Dynamik zu prüfen. Dadurch steigen Beitrag und Versicherungsleistungen in regelmäßigen Abständen um den vereinbarten Prozentsatz.

Ab Beginn der Leistung sollte die Pflegezusatzversicherung eine Beitragsbefreiung vorsehen, um die finanzielle Belastung durch die Beitragszahlung zu vermeiden.

Prüfen Sie, ob der Abschluss einer staatlich geförderten Versicherung (sogenannter „Pflege-Bahr“) sinnvoll ist. Diese kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden und ist somit insbesondere bei bestehenden Vorerkrankungen zu erwägen. Der monatliche Eigenbeitrag beträgt mindestens 10 €, der Staat übernimmt zusätzlich monatlich 5 €.

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