Bedarfs-Check Altersvorsorge

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Wie sinnvoll ist private Altersvorsorge?

Bei der Altersvorsorge handelt es sich um eine besonders bedeutsame Zielsetzung der Vermögensbildung. Wer im Alter sei­nen Le­bens­stan­dard auf­recht­er­hal­ten will, kann sich heute nicht mehr auf den Staat ver­las­sen. Pri­va­te Al­ters­vor­sor­ge ist drin­gend not­wen­dig. Die Frage lautet: In welchem Ausmaß? Denn wer kennt schon die eigene Lebenserwartung, die zukünftigen staatlichen Fördermaßnahmen zur Altersvorsorge, die zukünftigen Steuersätze oder die zukünftige Entwicklung an den Kapitalmärkten. Um mit solchen Ungewissheiten umzugehen, sollte man sich in regelmäßigen Zeitabständen mit der Überprüfung und der Anpassung der eigenen finanziellen Vorsorge befassen.

Schritt 1: Festlegung des Versorgungsziels: Eine Orientierungshilfe zur Festlegung des Versorgungsziels ist das aktuelle Haushaltseinkommen. Dabei ist der Kaufkraftverlust durch Inflation zu berücksichtigen. Um beispielsweise zu einem Renteneintritt in 25 Jahren eine Kaufkraft in Höhe von 2.000 € zu haben, sind unter Berücksichtigung eines Kaufkraftverlustes von 2 % 3.281 € erforderlich.

Schritt 2: Ermittlung der vorhandenen Versorgungsansprüche: Ermitteln Sie hierzu das im Rentenalter aufgrund Ihrer bereits getätigten Vorsorgemaßnahmen zu erwartende monatliche Einkommen.

Schritt 3: Ermittlung des verbleibenden Vorsorgebedarfs: Die Differenz zwischen dem Versorgungsziel und den vorhandenen Versorgungsansprüchen entspricht dem verbleibenden Vorsorgebedarf.

Am besten, Sie machen sich selbst ein Bild davon und ermitteln hier Ihre persönlichen Ansprüche und Ihren persönlichen Vorsorgebedarf zur Altersvorsorge.

Welche Möglichkeiten zur Altersvorsorge gibt es?

Die Finanzprodukte zur Altersvorsorge sind nach dem sogenannten Drei-Schichten-Modell gegliedert:

  • Basisversorgung der Schicht 1 wie die gesetzliche Rente, die Basis-Rente (Rürup-Rente), die Beamtenversorgung oder die berufsständische Versorgung,
  • geförderte Zusatzversorgung der Schicht 2 wie die Riester-Produkte sowie die betriebliche Altersversorgung,
  • private Zusatzversorgung der Schicht 3 mit einer Vielzahl von Produkten wie beispielsweise Lebens- und Rentenversicherungen, Banksparplänen, Sparplänen mit Investmentfonds oder selbst genutztem Wohneigentum.

Der Gesetzgeber hat über diese Produkte eine Fülle unterschiedlicher Regelungen gelegt. Da kein Produkt allen Anforderungen gleichermaßen gerecht wird und somit kein optimales Produkt zur Altersvorsorge existiert, erläutern wir Ihnen hier die wichtigsten Möglichkeiten zur Altersvorsorge mit ihren Vor- und Nachteilen:

Basis-Rente (Rürup-Rente):

Investitionen in die Basis-Rente werden steuerlich gefördert. Für das Jahr 2016 können 82 % der Einzahlungen in die Rürup-Rente als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden. Desweiteren sind Zinserträge während der Ansparphase steuerfrei. Rentenzahlungen hingegen sind abhängig vom Zeitpunkt des Renteneintritts bis zu 100 % steuerpflichtig. Sozialabgaben auf Rentenzahlungen fallen nur bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten oder freiwillig Krankenversicherten in der Krankenversicherung der Rentner an.

Für Selbständige oder Freiberufler ist die Basis-Rente die einzige Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Darüber hinaus lohnt sie sich für alle, die aktuell Steuern sparen wollen. Besonders interessant ist sie für Besserverdienende oder Personen, die eine hohe Einmalzahlung tätigen wollen. Für das Jahr 2016 kann bis zu 45.534 € (Ehepaare bzw. eingetragene Lebensgemeinschaft) bzw. 22.767 € (Singles) steuerlich gefördert eingezahlt werden.

Riester-Rente:

Einzahlungen in die Riester-Rente werden durch staatliche Zulagen und Steuervorteile gefördert. Mit Ihrem persönlichen Bedarfs-Check zur Altersvorsorge erhalten Sie Ihr individuelles Ergebnis, welche Förderung Sie vom Staat erwarten können und wie viel Sie hierfür regelmäßig ansparen müssen. Um Zulagen zu erhalten, muss mindestens der Sockelbeitrag von 60 € pro Jahr eingezahlt werden. Jeder Sparer erhält bis zu 154 € Grundzulage pro Jahr. Für junge Leute unter 25 Jahren sowie Eltern kindergeldberechtigter Kinder gibt es weitere Zulagen. Neben den staatlichen Zulagen ist eine zusätzliche Förderung der Riester-Rente in Form einer Steuererstattung möglich, wenn der Sonderausgabenabzug von Eigenbeiträgen und Zulagen einen Steuervorteil bringt, der über den Zulagen liegt. Beachten Sie: Zinserträge während der Ansparphase sind steuerfrei, Rentenzahlungen aus einem Riester-Produkt zu 100 % steuerpflichtig. Sozialabgaben auf Rentenzahlungen fallen nur bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten oder freiwillig Krankenversicherten in der Krankenversicherung der Rentner an, ausgenommen betriebliche Riester-Renten.

Betriebliche Altersversorgung:

Investitionen in die betriebliche Altersversorgung werden in der Ansparphase durch Steuer- und Sozialabgabenersparnisse staatlich gefördert. Gibt Ihr Arbeitgeber seine eigene Sozialabgabenersparnis an Sie weiter, könnten Sie Ihre Einzahlung in das Produkt bei gleichem Nettoaufwand noch weiter erhöhen. Beachten Sie: Zinserträge während der Ansparphase sind steuerfrei, Rentenzahlungen zu 100 % steuerpflichtig. An Sozialabgaben für die Rente fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.

Private Rentenversicherung:

Investitionen in die private Rentenversicherung werden in der Ansparphase nicht gefördert, lediglich die Zinserträge sind steuerfrei. Bei der Auszahlung der privaten Rentenversicherung haben Sie die Wahl zwischen einer zeitlich begrenzten oder einer lebenslangen Rentenzahlung, möglich ist in der Regel auch einer Einmalzahlung. Rentenzahlungen sind durch die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung steuerlich begünstigt: Beispielsweise sind bei einer mit 67 Jahren beginnenden lebenslangen Rente davon 17 % der Rente steuerpflichtig. Oder: Bei einer beispielsweise auf 20 Jahre begrenzten Rentenauszahlung beträgt der zu versteuernde Anteil der Rente davon 21 %. Sozialabgaben auf Rentenzahlungen fallen nur bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten oder freiwillig Krankenversicherten in der Krankenversicherung der Rentner an. Die Kapitalerträge auf Einmalzahlungen bei vor 2005 geschlossenen Rentenversicherungen sind grundsätzlich steuerfrei, sofern deren Laufzeit mindestens zwölf Jahre und die Beitragszahlung mindestens fünf Jahre umfasst. Für danach geschlossene Rentenversicherungen werden die Kapitalerträge bei Auszahlung ab einem Alter von 60 Jahren nach dem Halbeinkünfteverfahren - also zu 50 % - versteuert. Für nach 2012 geschlossene Verträge gilt dies bei Auszahlung ab 62 Jahren. In allen anderen Fällen unterliegen die Kapitalerträge der Abgeltungsteuer, dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer.

Sparplan:

Investitionen in einen Sparplan – etwa einen Bank- oder Fondssparplan - werden in der Ansparphase steuerlich nicht gefördert. Zinserträge und Dividenden unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer, dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Dies gilt ebenso für Kursgewinne bei Veräußerung von Wertpapieren. Zum gewünschten Rentenbeginn kann das angesparte Vermögen nach Ihrer Wahl einen Entnahmeplan speisen oder in eine Rentenversicherung mit lebenslanger oder zeitlich begrenzter Rente eingezahlt werden.

Empfehlungen für die private Altersvorsorge

Leibrente schafft Sicherheit, da Sie diese lebenslang erhalten. Das Altersvorsorgeportfolio sollte also so viel Leibrente umfassen, dass die finanzielle Sicherheit im Alter durch die laufende Rente gewährleistet ist. Deshalb sind zunächst die Prioritäten für die Leibrente zu setzen.

Ein darüber hinaus angesparter frei verfügbarer Kapitalstock im Rentenalter bietet Sicherheit und Flexibilität. Der Vorteil einer kapitalgebundenen Altersvorsorge: Sie entscheiden, wie viel Zusatzrente Sie für „die schönen Dinge des Lebens“ über welchen Zeitraum entnehmen und wie viel Sie Ihren Lieben hinterlassen wollen – also welchen Anteil des Kapitalstocks Sie verzehren beziehungsweise nicht verzehren wollen.

Diversifizieren Sie bei Ihren Vorsorgemaßnahmen und setzen Sie nicht alles auf eine Karte. Das gilt zum Einen hinsichtlich der drei Schichten zur Altersvorsorge und zum Anderen hinsichtlich der Chancen und Risiken Ihrer Anlagen. Als jüngerer Sparer kann man bei der Altersvorsorge verstärkt zum Beispiel auf Fondsprodukte setzen, um langfristig Renditechancen zu nutzen. Je älter man ist, desto mehr sollte man sichere Anlageformen bevorzugen.

Achten Sie stets auf Ihre persönliche Risikoneigung: Fragen Sie sich zur Beurteilung Ihrer Risikobereitschaft, ob Sie ruhig schlafen könnten, wenn Investments schlecht laufen. Fragen Sie sich insbesondere nach Ihrer Risikotragfähigkeit, also ob Sie in der Lage sind, ein nicht erwartungsgemäß verlaufendes Investment durch anderweitige Mittel auszugleichen.

Überprüfen Sie Ihre Strategie und Ihre Maßnahmen zur Altersvorsorge regelmäßig, etwa im Ein- oder Zwei-Jahres-Rhythmus.

Sollte Ihnen ein Finanzberater versprechen, Ihren Vorsorgebedarf beziehungsweise die Versorgungslücke im Rentenalter einmal „genau auszurechnen“ und dann in einem einzigen Schritt schließen zu wollen, wären Sie an den Falschen geraten. Vielmehr kommt es darauf an, nach und nach Ihr individuelles Altersvorsorgeportfolio aus Leibrente und Kapitalstock aufzubauen.

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