Bedarfs-Check Gesund­heits­versorgung

Berechnen Sie Ihren finanziellen Absicherungsbedarf in der Gesundheitsversorgung.

Jetzt starten

Kostenlos zur privaten Nutzung

Entwickelt von:

Wie sinnvoll ist eine private Krankenzusatzversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet in den verschiedenen Leistungsbereichen lediglich eine Grundversorgung, obendrein mit Eigenbeteiligungen. Den folgenden Ausführungen können Sie entnehmen, mit welchen Zuzahlungen Sie bei den verschiedenen Versorgungsarten rechnen müssen:

Stationäre Versorgung:

  • Krankenhausaufenthalt: Eigenbeteiligung 10 € pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
  • Einbett-/Zweibettzimmer: Eigenbeteiligung 100 % der Mehrkosten im Vergleich zum Mehrbettzimmer.
  • Chefarzt oder Spezialist: Eigenbeteiligung 100 % der Mehrkosten im Vergleich zur Behandlung durch den Belegarzt/den diensthabenden Arzt.
  • Fahrt- oder Transportkosten zur Behandlung und zurück: Eigenbeteiligung 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €.

Ambulante Versorgung:

  • Arzneimittel, Verbandmittel: Eigenbeteiligung 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €.
  • Massagen, Krankengymnastik: Eigenbeteiligung 10 % je Anwendung plus 10 € je ärztlicher Verordnung (Rezept).
  • Hilfsmittel: Eigenbeteiligung 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €.
  • Brillengestelle/-gläser, Kontaktlinsen: Kostenübernahme nur für Kinder vor dem 18. Geburtstag und für schwer sehbeeinträchtigte Menschen, ansonsten 100 % Eigenbeitrag.
  • Heilpraktiker: Eigenbeteiligung 100 %.
  • Fahrt- oder Transportkosten: Eigenbeteiligung 100 %.

Zahnärztliche Versorgung:

  • Zahnersatz bei Regelversorgung (zum Beispiel Krone aus chirurgischem Stahl, Verblendung nur im sichtbaren Bereich): Eigenbeteiligung 35 % bis 50 %, je nach eigenem Vorsorgebonus.
  • Zahnersatz bei darüber hinausgehender Versorgung: Eigenbeteiligung 100 %.
  • Kieferorthopädie: Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherung bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag, ansonsten 100 % Eigenbeteiligung.

Behandlung im Ausland:

  • Innerhalb der EU beziehungsweise von Staaten mit Sozialversicherungsabkommen: Leistungen der ausländischen Krankenversicherung nach jeweiligem Landesstandard, keine Kostenübernahme bei Krankenrücktransport.
  • Alle anderen Staaten: Eigenbeteiligung 100 %.

Um die medizinische Versorgung zu gewährleisten und die Versicherten durch Zuzahlungen nicht gravierend zu belasten, hat der Gesetzgeber für notwendige Maßnahmen im Rahmen der ambulanten und stationären Behandlungen einkommensabhängige Belastungsgrenzen eingeführt. Die Regelungen zu Ihrer persönlichen Belastungsgrenze erfahren Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Kos­ten für über den Basisschutz hi­naus­ge­hen­de Leis­tun­gen in den Be­reich­en am­bu­lan­te, sta­ti­o­nä­re und zahn­ärzt­liche Be­hand­lung kön­nen durch ei­ne private Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung ge­deckt wer­den. Auch bei Aus­lands­auf­ent­hal­ten ist pri­va­te Vor­sor­ge an­zu­ra­ten.

Leistungen einer privaten Krankenzusatzversicherung

Eine private Krankenzusatzversicherung kann Leistungen in folgenden Bereichen abdecken:

Stationäre Versorgung:

Die häufigsten Leistungen im Bereich der stationären Versorgung sind die freie Krankenhauswahl, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung bzw. freie Arztwahl im Krankenhaus. Meist kann alternativ oder auch zusätzlich ein festgelegtes Krankenhaustagegeld für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes gewählt werden.

Ambulante Versorgung:

Hierzu zählen zum Beispiel ambulante Heilbehandlungen durch Naturheilverfahren oder Akupunktur, Zuschüsse zu Arznei- und Verbandmittel, Sehhilfen, Hörgeräten und gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten.

Zahnärztliche Versorgung:

Eine private Zahnzusatzversicherung schließt beispielsweise den Ersatz von Kosten zahnärztlicher Behandlungen wie Prophylaxe, Kieferorthopädie, Wurzelbehandlungen, hochwertiger Füllungen (Inlays) und Zahnersatz ein.

Behandlung im Ausland:

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung beinhaltet beispielsweise den Ersatz von Kosten von akut auftretenden körperlichen Krankheiten, Operationen, notwendigen Arznei- und Heilmitteln sowie Zahnbehandlungen im Ausland oder auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland.

Krankentagegeld:
siehe Arbeitsunfähigkeit

Empfehlungen für den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung

Bei zusätzlichem Versicherungsschutz für Zahnbehandlung/Zahnersatz sollten Sie auf die Höhe des Erstattungssatzes, auf Erstattungshöchstgrenzen und Wartezeiten achten. Ferner sollten Sie klären, welche Aufwendungen bei besonders kostspieligen Maßnahmen wie etwa Implantaten übernommen werden.

Für den ambulanten Bereich lässt sich pauschal empfehlen: Prüfen Sie bei gewünschten Leistungen wie etwa anteilige Kostenübernahme für Brillen oder Behandlung durch Heilpraktiker, ob der dafür zu zahlende Versicherungsbeitrag und die mögliche Kostenerstattung für Sie in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Bei Auslandsreisen ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz sehr empfehlenswert, zumal dieser für nur wenige Euro pro Jahr zu haben ist.

  • Individuelles Ergebnis
  • Unabhängiges Institut
  • Kostenlose Nutzung

Bedarfs-Check Gesundheitsversorgung – so einfach geht es:

1

Sie füllen einen kurzen Fragebogen aus.

2

Sie erhalten direkt Ihre Finanz­analyse.

3

Sie fordern Vorschläge zur Optimierung an.

Erstellen Sie mit wenigen Klicks einen Bedarfs-Check für Ihre Finanzen. Rundum oder zu einem Thema Ihrer Wahl.

Rundum-Analyse:

Erstellen Sie eine finanzielle Rundum-Analyse für Ihren Privathaushalt

Jetzt starten

Bekannt aus