Erhöhung der Wohnungsbauprämie 2021
Die Wohnungsbauprämie gibt es schon seit 1952 und ist die älteste Form der staatlichen Förderung von Wohneigentum. Sie darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Dazu gehört der Bau eines Hauses oder einer Wohnung sowie der Kauf einer Immobilie. Alternativ kann das Geld auch für eine Sanierung des Eigenheims oder für Renovierungskosten benutzt werden. Eine weitere Alternative ist der Kauf von Wohnrechten, z.B. bei Genossenschaften. Die staatlichen Zuschüsse sollen den Aufbau von Eigenkapital vorantreiben. Ab dem nächsten Jahr ändern sich Fördersätze und Einkommensgrenzen.
Bislang liegt die maximal geförderte, jährliche Sparleistung bei 512 € für Alleinstehende und 1.024 € für Verheiratete. Ab 2021 steigt der Betrag auf 700 € bzw. 1.400 €. Gleichzeitig erhöht sich auch die Prämie von 8,8 % auf 10 %. Damit schenkt der Staat dem Bausparer bis zu 70 € (Alleinstehende) bzw. 140 € (Verheiratete) im Jahr. Doch nicht nur der Zuschuss wächst an, sondern auch die Anzahl der Bezugsberechtigten, da auch die Einkommensgrenzen nach oben angepasst werden. Das zu versteuernde Einkommen in der jährlichen Steuererklärung darf ab 2021 bei Alleinstehenden maximal 35.000 € (bisher 25.600 €) und bei Verheirateten maximal 70.000 € (bisher 51.200 €) betragen.
Um als Bausparer Anspruch auf die Wohnungsbauprämie zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Mindestalter von 16 Jahren
- Wohnsitz in Deutschland
- Sparleistung von mindestens 50 Euro pro Jahr
- Einhalten der Einkommensgrenzen
- Verwendung des geförderten Bausparvertrags ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke
Eine Ausnahmeregelung für junge Leute gibt es, wenn der Bausparvertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen wird: Nach Zuteilung des Bausparvertrags oder spätestens nach sieben Jahren kann frei, d.h. ohne wohnwirtschaftliche Verwendung, über das gesamte Guthaben mitsamt der Wohnungsbauprämien der letzten sieben Sparjahre verfügt werden. Diese Sonderregelung kann nur einmalig in Anspruch genommen werden.