Kontowechsel leicht gemacht: Neues Gesetz verpflichtet Banken zur Mithilfe beim Umzug des Girokontos

Das neue Zahlungskontengesetz ist am 18. September in Kraft getreten: Bei einem Girokontowechsel können Sie sich auf Wunsch sowohl von Ihrer bisherigen als auch Ihrer neuen Bank bei der Umstellung von Daueraufträgen und Lastschriften unterstützen lassen. Dadurch sollen Verbraucher ihr derzeitiges Girokonto schneller und einfacher wechseln können.
Diese sogenannte Kontenwechselhilfe kann genutzt werden, wenn beide beteiligten Banken in Deutschland ansässig sind und beide Konten in derselben Währung geführt werden.
Bei der Kontoeröffnung können Sie Ihre neue Bank mit Hilfe eines Formulars ermächtigen, bestimmte Dauerüberweisungen und Lastschriften künftig vom neuen Girokonto auszuführen und auf Wunsch das Girokonto bei der bisherigen Kreditinstitut zu einem gewünschten Zeitpunkt zu schließen. Ihre neue Bank fordert innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Erhalt des Formulars folgende Unerlagen bei Ihrer alten Bank:
- eine Aufstellung über eingegangene Überweisungen und Lastschriften der letzten 13 Monate sowie
- eine Aufstellung der Daueraufträge und verfügbaren Informationen von Lastschriftmandaten, die zukünftig über das neue Konto stattfinden sollen.
Innerhalb von fünf Geschäftstagen muss Ihre bisherige Bank diese Informationen übermitteln. Ihre neue Bank ist verpflichtet, innerhalb weiterer fünf Geschäftstagen Ihre gewünschten Daueraufträge und Lastschriften für Ihr neues Girokonto einzurichten.