Rürup-Rente: Die wichtigsten Fakten im Überblick

Wer seinen Lebensstandard im Alter erhalten möchte, muss privat vorsorgen. Der Staat hilft bei der privaten Altersvorsorge mit und belohnt Sparer mit staatlichen Förderungen. Hierbei lohnt sich die Basis-Rente oder sogenannte Rürup-Rente insbesondere für Personen mit hoher Steuerlast und ist ein besonderer Steuertipp für Personen, die hohe Beträge investieren möchten. Doch wie funktioniert das genau? Worauf muss man beim Abschluss einer Rürup-Rente noch achten?
Wie funktioniert die Rürup-Rente?
Der Kunde zahlt Beiträge in eine Rürup-Rente ein und kann diese anteilig steuerlich absetzen. Im Alter erhält er eine lebenslange Rente, die er dann zu seinem im Alter geringeren Steuersatz versteuern muss. Insbesondere Personen mit hohem Einkommen und damit hoher Steuerbelastung können von den aktuellen Steuerersparnissen profitieren.
Wer kann eine Rürup-Rente abschließen?
Die Rürup-Rente kann jeder abschließen und von Steuervorteilen profitieren. Besonders attraktiv ist die Rürup-Rente für Erwerbstätige, die ihre Riester-Förderung bereits komplett ausgeschöpft haben und weitere steuergeförderte Beiträge in ihre private Altersvorsorge investieren wollen, sowie für Personen ohne unmittelbaren Anspruch auf Riester-Förderung. Hierzu zählen:
- Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Arbeitnehmer, die von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, zum Beispiel geschäftsführende Gesellschafter und mitarbeitende Familienmitglieder
Wie hoch ist der Steuervorteil?
Die Beiträge in eine Rürup-Rente sind im Jahr 2016 zu 82 % steuerlich abzugsfähig. Bei einer Einzahlung von beispielsweise 1.000 € können 820 € als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. So ergibt sich bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % ein Steuervorteil von 246 €.
Der steuermindernde Anteil steigt jährlich um 2 %, so dass ab dem Jahr 2025 der komplette Beitrag in eine Rürup-Rente steuerlich geltend gemacht werden kann.
Der steuerlich förderfähige Höchstbeitrag liegt im Jahr 2016 bei 22.766 € für Alleinstehende beziehungsweise 45.534 € für zusammen veranlagte Ehegatten. Bei dieser Höchstgrenze sind Einzahlungen, die bereits in die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke fließen, zu berücksichtigen. Mit einer entsprechend hohen Einzahlung lässt sich demnach die Steuerlast im bestehenden Jahr deutlich reduzieren.
Beispiel Selbstständiger:
Ein selbstständiger lediger Anwalt leistet jährliche Einzahlungen von 12.000 € in die Rechtsanwaltskammer. Er kann folglich noch 10.276 € förderfähig in eine Rürup-Rente investieren.
Beispiel Arbeitnehmer:
Ein lediger Arbeitnehmer bezieht ein sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen von 60.000 €. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen in Summe 18,7 % des Einkommens, also 11.220 €, in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Es können noch 11.546 € förderfähig in eine Rürup-Rente investiert werden.
Welche weiteren Aspekte sind bei der Rürup-Rente zu beachten?
- Die Rürup-Rente ist nicht veräußerbar, übertragbar, beleihbar oder vererbbar.
- Es gibt kein Kapitalwahlrecht. Das angesparte Kapital wird als Rente ausgezahlt. Der Rentenbezug ist frühestens mit 62 Jahren möglich.
- Die Rente muss im Alter versteuert werden. Der zu versteuernde Anteil ist abhängig vom Kalenderjahr der ersten Rentenauszahlung. 2016 liegt dieser bei 72 %. Bis zum Jahr 2040 wird dieser sukzessive auf 100 % ansteigen. Alle, deren Rentenauszahlung 2040 oder später beginnt, müssen ihre Rürup-Rente voll versteuern.