Steuerentlastung für Alleinerziehende – so steigt das Dezember-Netto
Der Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde um 600 € angehoben. Für jedes weitere Kind gibt es eine zusätzliche Erhöhung um 240 €. Dies gilt rückwirkend ab dem 01.01.2015. Erst jetzt im Dezember 2015 wird der erhöhte Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Zudem gelten erstmals die zusätzlichen Freibeträge für das zweite und jedes weitere Kind. Hierfür müssen alleinerziehende Mütter und Väter tätig werden. Wir haben die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengetragen.
Wer erhält den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Um vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt mindestens ein Kind, für das der Steuerpflichtige Kindergeld und Kinderfreibetrag erhält.
- Der Steuerpflichtige erfüllt nicht die Voraussetzungen für das Ehegatten-Splitting oder der Steuerpflichtige ist verwitwet.
- Der Steuerpflichtige ist alleinstehend, d.h. im Haushalt lebt keine weitere Person, die älter als 18 Jahre ist und für die der Steuerpflichtige kein Kindergeld erhält. Dies könnte zum Beispiel der neue Partner oder ein volljähriges Kind sein, für das der Steuerpflichtige kein Kindergeld mehr erhält.
Welche Regelung galt bisher?
Bislang galt ein einheitlicher Entlastungsbetrag von 1.308 € pro Jahr, unabhängig davon wie viele Kinder im Haushalt lebten. Dieser Freibetrag wurde bis November 2015 beim Lohnsteuerabzug in Steuerklasse II berücksichtigt.
Welche Regelung gilt ab 2015?
Der allgemeine Alleinerziehendenentlastungsbetrag steigt rückwirkend zum 01.01.2015 um 600 € auf insgesamt 1.908 €. Die Erhöhung wird erstmals im Dezember 2015 beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Dadurch profitieren Alleinerziehende in diesem Monat von der Erhöhung für das komplette Kalenderjahr von insgesamt 600 €.
Zudem gibt es für das zweite und jedes weitere Kind, die im Haushalt des Steuerpflichtigen leben und für die er Kindergeld bezieht, einen weiteren Freibetrag in Höhe von 240 €.
Was müssen Alleinerziehende jetzt tun, um den vollen Entlastungsbetrag zu erhalten?
Bei der Auszahlung von Einkünften in der Lohnsteuerklasse II wird der erhöhte Freibetrag für Alleinerziehende mit einem Kind automatisch berücksichtigt. Der Freibetrag für jedes weitere Kind muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Außerdem sollten Alleinerziehende für das Jahr 2015 eine Steuererklärung einreichen, da der Erhöhungsbetrag von 600 € gegebenenfalls nicht in voller Höhe ausgenutzt wird, zum Beispiel aufgrund eines zu geringen Einkommens oder aufgrund von Einkünften, die nicht dem automatischen Lohnsteuerabzug in Steuerklasse II unterliegen.
Wie viel Geld gibt es für Arbeitnehmer im Dezember mehr?
Wir haben einige Beispiele zusammen gestellt, wie viel mehr Nettoeinkommen* Steuerpflichtige in Lohnsteuerklasse II mit einem Kind im Dezember 2015 erhalten:
- Bruttoeinkommen 1.500 €: Steuerersparnis 66,83 €
- Bruttoeinkommen 2.000 €: Steuerersparnis 178,00 €
- Bruttoeinkommen 2.500 €: Steuerersparnis 199,57 €
- Bruttoeinkommen 3.000 €: Steuerersparnis 218,48 €
- Bruttoeinkommen 3.500 €: Steuerersparnis 234,37 €
- Bruttoeinkommen 4.000 €: Steuerersparnis 249,39 €
*ohne Berücksichtigung von Kirchensteuer