Einnahmen dürfen nicht wegbrechen und Ausgaben dürfen nicht erschlagen

Finanzielle Probleme oder sogar existenzgefährdende Risiken müssen vermieden werden. Deshalb bleibt der Vorsorgebedarf sowohl von der Einnahmen- als auch von der Ausgabenseite zu planen und zu steuern:

  1. von der Einnahmenseite her gegenüber Risiken, die zu einer nicht gewollten oder nicht verkraftbaren Minderung der Einnahmen beim Erwerbseinkommen führen, beispielsweise durch Berufsunfähigkeit oder Tod.
  2. von der Ausgabenseite her gegenüber Risiken, die zu nicht gewollten oder nicht verkraftbaren Ausgaben führen, beispielsweise durch Krankheit oder Vermögensschäden.