Bedarfs-Check Hinterbliebenenschutz

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Wie sinnvoll ist eine Risikolebensversicherung?

Es ist ein verantwortungsvolles Unterfangen, sich mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung - also mit der finanziellen Vorsorge für Hinterbliebene zu befassen. Denn: Dem menschlich schlimmen Schicksal bei einem Todesfall darf kein finanziell schlimmes Schicksal bis hin zur Existenzgefährdung folgen. Besonders für Familien mit Kind ist fi­nan­zi­el­le Vor­sor­ge exis­ten­zi­ell.

Eine Risikolebensversicherung macht vor allem Sinn, wenn im Fall des eigenen Todes Hinterbliebene einer erheblichen finanziellen Belastung ausgesetzt sind. Ist in einer Familie beispielsweise nur ein Partner für das Familieneinkommen verantwortlich, so ist es sinnvoll, dass er oder sie eine Risikolebensversicherung abschließt. Tragen beide Partner zum Einkommen bei, besteht die Möglichkeit, sich gegenseitig durch eine verbundene Lebensversicherung abzusichern.

Auch für den Fall, dass Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, ist zusätzliche Absicherung durch eine Risikolebensversicherung dringend zu empfehlen. Denn die Witwen- und Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung reichen in den meisten Fällen nicht einmal im Ansatz aus, um die täglichen Ausgaben zu decken. Am besten, Sie machen sich selbst ein Bild davon und ermitteln hier Ihre persönliche Ansprüche und Ihren persönlichen Vorsorgebedarf zum Hinterbliebenenschutz.

Weiterhin ist die Risikolebensversicherung ein wichtiger Baustein zur Absicherung von Darlehen bei einer Immobilienfinanzierung. Hierbei ist es ratsam, eine Risikolebensversicherung mit fallender Summe (Restschuldversicherung) abzuschließen. Hierbei sinken die monatlichen Raten und die Versicherungssumme parallel zur Tilgung des Darlehens.

Leistungen der Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung gewährleistet den Angehörigen im Todesfall eine finanzielle Leistung in Form einer einmaligen Todesfallsumme. Verstirbt der Versicherungsnehmer, so erhalten die Begünstigten die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Wer durch die Versicherung begünstigt wird, entscheidet der Versicherungsnehmer. Dabei darf die Risikolebensversicherung nicht mit einer Kapitallebensversicherung verwechselt werden. Diese bietet zwar auch einen Hinterbliebenenschutz, allerdings wird bei dieser gleichzeitig Kapital für die Altersvorsorge aufgebaut.

Die vereinbarte Versicherungssumme wird im Todesfall als Einmalzahlung geleistet. Zur Ermittlung der erforderlichen Versicherungssumme ist die Frage entscheidend, wie lange und in welcher Höhe die monatlichen Zahlungen benötigt würden. Sollen die Hinterbliebenen beispielsweise auf eine monatliche Zahlung von 1.000 € über 10 Jahre verfügen können, so müsste sich die Versicherungssumme auf 109.000 € belaufen (unterstellter Anlagezinssatz: 2 % nach Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Nähere Informationen zur Ermittlung der Versicherungssumme erhalten Sie durch eine persönliche Finanzanalyse zum Hinterbliebenenschutz.

Empfehlungen zum Abschluss einer Risikolebensversicherung

  • Bei der Risikolebensversicherung hat die Versicherungssumme einen starken Einfluss auf die Höhe der Versicherungsbeiträge. Je höher die Summe, desto höher fallen die Prämien für die Versicherung aus. Eine optimale Versicherungssumme zeichnet sich dadurch aus, dass die Begünstigten einen Einkommensersatz erhalten und mit ihr alle bestehenden Verbindlichkeiten tilgen können. Besondere Rücksicht erfordert die Ermittlung des korrekten Betrags, wenn Kinder mit abgesichert werden sollen. Verschaffen Sie sich daher einen genauen Überblick über Ihre finanzielle Situation, um eine Unter- oder Überversicherung zu verhindern.
  • Die Versicherungslaufzeit sollte wenigstens bis zum voraussichtlichen Ausbildungsende Ihres jüngsten Kindes
  • Sind Partner und Kind(er) vorhanden, wägen Sie gut ab, ob Ihr Partner bei Ihrem Tod eine finanzielle Absicherung benötigt. Dann nämlich müsste er sich neben seinem Beruf um die Kinderversorgung und den Haushalt kümmern.
  • Die Rückzahlung eines eventuellen Immobiliendarlehens sollte für den Fall des Todes sichergestellt sein.
  • Prüfen Sie, ob eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme in Betracht kommt. Dies gilt beispielsweise für die Absicherung von Immobilienfinanzierungen oder sonstigen Krediten, bei denen die Restschuld im Zeitablauf sinkt.
  • Alternativ kann eine Dynamisierung vereinbart werden, bei der Versicherungsprämie und Todesfallleistung jährlich um einen bestimmten Prozentsatz steigen. Dadurch kann Inflation und einem wachsenden Lebensstandard Rechnung getragen werden.
  • Um den Anfall von Erbschaftsteuer auf die Todesfallleistung der Risikolebensversicherung zu vermeiden, ist der Vertrag hinsichtlich der Merkmale Versicherungsnehmer, Beitragszahler und versicherte Person wie folgt zu gestalten: Versicherungsnehmer und Beitragszahler muss die begünstigte Person sein, also diejenige, an die im Todesfall der anderen (= versicherte Person) die Versicherungssumme fließt. Wenn Sie mit Ihrem Partner nicht verheiratet sind und somit niedrigere Erbschaftsteuerfreibeträge und deutlich höhere Steuersätze als bei Ehepartnern zur Anwendung kommen, ist diese Form der Ausgestaltung besonders empfehlenswert.

Alternativen zur Risikolebensversicherung

Ansprüche für Hinterbliebene können auch aus folgenden Finanzverträgen bestehen:

  • Betriebliche Altersversorgung (kann im Todesfall eine Rente oder eine Einmalsumme für die Hinterbliebenen leisten),
  • Private Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung (können im Todesfall eine Rente oder eine Einmalsumme für die Hinterbliebenen leisten),
  • Sterbegeldversicherung (sichert die Kosten ab, die durch die Beisetzung anfallen) oder
  • Unfallversicherung (leistet bei Unfalltod die vereinbarte Todesfallsumme).
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