{"id":985,"date":"2021-12-30T14:52:49","date_gmt":"2021-12-30T14:52:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/?p=985"},"modified":"2021-12-30T14:54:14","modified_gmt":"2021-12-30T14:54:14","slug":"aenderungen-zum-jahreswechsel-2022","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/2021\/12\/30\/aenderungen-zum-jahreswechsel-2022\/","title":{"rendered":"\u00c4nderungen zum Jahreswechsel 2022"},"content":{"rendered":"\n<p>Ein neues Jahr steht an, demzufolge gibt es auch mal wieder einige finanzielle \u00c4nderungen. Der folgende Beitrag zeigt einen \u00dcberblick wichtiger Ver\u00e4nderungen ab 2022:<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p><strong>Grundsteuerreform und Erkl\u00e4rung zur Feststellung der Grundsteuerwerte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ab dem 1. Juli 2022 werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Daf\u00fcr m\u00fcssen alle Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer zwischen dem 1. Juli und dem 31 Oktober 2022 eine Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr ihre Grundst\u00fccke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben. Zur Feststellung des Grundsteuerwertes f\u00fcr Wohngrundst\u00fccke sind neben der Grundst\u00fccks- und Wohnfl\u00e4che der Bodenrichtwert sowie die Geb\u00e4udeart und das Baujahr des Geb\u00e4udes mit den Verh\u00e4ltnissen zum 1. Januar 2022 von Bedeutung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>N\u00e4chste Stufe des Betriebsrentenst\u00e4rkungsgesetzes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Arbeitgeber m\u00fcssen zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zahlen. Ein Arbeitgeber, der eine Entgeltumwandlung \u00fcber eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds ausf\u00fchrt und somit Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge einspart, muss mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts (allerdings h\u00f6chstens die eingesparten Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge) als Zuschuss leisten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sachbezugsfreigrenze steigt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sachbez\u00fcge des Arbeitgebers waren bisher bis zu einer Grenze von 44 \u20ac im Monat steuerfrei. Ab 2022 erh\u00f6ht sich diese Freigrenze auf 50 \u20ac. Laut Gesetz gelten nur Gutscheine und Geldkarten, die ausschlie\u00dflich auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen zielen und die Kriterien des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes einhalten, als steuerfreier Sachbezug.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Januar und Juli 2022: Mindestlohn steigt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ab dem 1. Januar 2022 betr\u00e4gt der Mindestlohn in Deutschland 9,82 \u20ac pro Stunde. Ab Juli 2022 steigt er auf 10,45 \u20ac pro Stunde. Die neue Bundesregierung plant jedoch den Mindestlohn im n\u00e4chsten Jahr auf 12 \u20ac pro Stunde zu erh\u00f6hen. Ab welchem Zeitpunkt er umgesetzt werden soll, ist noch nicht festgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Grundfreibetrag steigt und Anpassung der Steuertariffunktion<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Grundfreibetrag wurde aufgrund des inzwischen vorliegenden Existenzminimumberichts kurzfristig nochmals angepasst und wird im Jahr 2022 von 9.744 \u20ac auf 9.984 \u20ac angehoben. \u00c4nderungen gibt es auch bei der Rechtsverschiebung des Einkommensteuertarifs zum Ausgleich der sog. kalten Progression. Die Eckwerte des Grenzsteuersatzes verschieben sich um 1,17 %, damit inflationsbedingte Einkommenszuw\u00e4chse nicht zu einer gr\u00f6\u00dferen Steuerlast f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Einf\u00fchrung einer elektronischen Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung (eAU)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ab 2022 sind die Arztpraxen dazu verpflichtet, die Krankmeldung direkt an die Krankenkassen \u00fcbermitteln. Ab 1. Juli 2022 stellen dann die Krankenkassen den Arbeitgebern die entsprechenden Arbeitsunf\u00e4higkeitsdaten elektronisch zur Verf\u00fcgung. Ob die Umsetzung bereits Mitte 2022 ohne Probleme vollzogen werden kann, bleibt abzuwarten, da der Termin schon um ein Jahr verschoben wurde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zusatzbeitrag f\u00fcr Kinderlose in der Pflegeversicherung steigt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Zusatzbeitrag f\u00fcr kinderlose Arbeitnehmer in die Pflegeversicherung erh\u00f6ht sich von 0,25 % auf 0,35 %<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein neues Jahr steht an, demzufolge gibt es auch mal wieder einige finanzielle \u00c4nderungen. 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