{"id":728,"date":"2018-12-20T13:02:02","date_gmt":"2018-12-20T13:02:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/?p=728"},"modified":"2020-02-05T10:29:56","modified_gmt":"2020-02-05T10:29:56","slug":"was-sich-zum-jahreswechsel-aendert-neuerungen-ab-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/2018\/12\/20\/was-sich-zum-jahreswechsel-aendert-neuerungen-ab-2019\/","title":{"rendered":"Was sich zum Jahreswechsel \u00e4ndert \u2013 Neuerungen ab 2019"},"content":{"rendered":"<p>Auch das Jahr 2019 h\u00e4lt wieder einige gesetzliche Anpassungen und Besonderheiten f\u00fcr uns bereit. Der folgende Beitrag zeigt wichtige \u00c4nderungen.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Mehr Kindergeld und h\u00f6herer Kinderfreibetrag <\/strong><\/p>\n<p>Durch das Familienentlastungsgesetz steigt das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Kind auf 204 Euro f\u00fcr das erste und zweite sowie auf 210 \u20ac f\u00fcr das dritte Kind. Bereits zu Jahresbeginn erh\u00f6ht sich der Kinderfreibetrag von 7.428 \u20ac auf 7.620 \u20ac.<\/p>\n<p><strong>Anpassung des Einkommensteuertarifs<\/strong><\/p>\n<p>Der Grundfreibetrag steigt f\u00fcr den Veranlagungszeitraum 2019 von 9.000 \u20ac auf 9.146 \u20ac. Um der &#8222;kalten Progression&#8220; entgegenzuwirken, werden auch die Eckwerte des Einkommensteuertarifs um 1,84 % (voraussichtliche Inflationsrate) nach rechts verschoben. Damit werden inflationsbedingte Einkommenssteigerungen nicht gleich von einer h\u00f6heren Steuerlast wieder aufgezehrt.<\/p>\n<p><strong>Pflegeversicherungsbeitrag steigt, Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt <\/strong><\/p>\n<p>Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt f\u00fcr Eltern ab 2019 von 2,55 % auf 3,05 % des Bruttoeinkommens an, f\u00fcr Kinderlose von 2,80 % auf 3,30 %. Mit den zus\u00e4tzlichen Einnahmen (rund 7,6 Mrd. \u20ac) sollen zuk\u00fcnftige Aufwendungen f\u00fcr eine verbesserte Pflegeversorgung finanziert werden. In der Arbeitslosenversicherung sinkt wegen der niedrigen Arbeitslosigkeit der Beitrag ab 2019 von 3 % auf 2,5 %.<\/p>\n<p><strong>Arbeitgeber zahlt die H\u00e4lfte des Zusatzbeitrags in der GKV <\/strong><\/p>\n<p>Ab 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nur den allgemeinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung i.H.v. 14,6 %, sondern auch den Zusatzbeitrag. Bisher mussten die Arbeitnehmer den individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenversicherung alleine zahlen.<\/p>\n<p><strong>Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze steigen <\/strong><\/p>\n<p>Das maximale Einkommen, das bei der Erhebung der Beitr\u00e4ge zur gesetzlichen Krankenversicherung ber\u00fccksichtigt wird, steigt im Rahmen der j\u00e4hrlichen Anpassung von 53.100 \u20ac auf 54.450 \u20ac. Dies entspricht einer monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 4.537,50 \u20ac. Die Versicherungspflichtgrenze erh\u00f6ht sich 2019 auf 60.750 \u20ac. Somit m\u00fcssen f\u00fcr den Eintritt in die private Krankenversicherung Angestellte 2019 monatlich mindestens 5062,50 \u20ac brutto verdienen.<\/p>\n<p><strong>Anleger: Vorabpauschale f\u00fcr Investmentfonds <\/strong><\/p>\n<p>Anfang 2019 muss erstmals die Vorabpauschale aus dem Investmentsteuerreformgesetz an das Finanzamt gezahlt werden. Es handelt sich dabei um eine j\u00e4hrliche Mindestbesteuerung von Ertr\u00e4gen aus Investmentfonds. Sie greift bei thesaurierenden und bei aussch\u00fcttenden Fonds, die ihre Ertr\u00e4ge nur zu einem geringen Teil auszahlen. Die Vorabpauschale kann zu einem direkten Steuerabzug im Depot f\u00fchren, wenn Anleger keinen ausreichenden Freistellungsauftrag bei ihrer Depotbank hinterlegt haben.<\/p>\n<p><strong>Einf\u00fchrung der Br\u00fcckenteilzeit f\u00fcr Arbeitnehmer <\/strong><\/p>\n<p>Arbeitnehmer haben k\u00fcnftig einen Rechtsanspruch, ihre Arbeitszeit f\u00fcr einen gewissen Zeitraum zu reduzieren. Geregelt wird die Br\u00fcckenteilzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Au\u00dferdem wird eine Arbeitszeiterh\u00f6hung f\u00fcr Besch\u00e4ftigte, die dauerhaft in Teilzeit arbeiten, zuk\u00fcnftig einfacher.<\/p>\n<p><strong>Mehr Sicherheit bei Online-Zahlungen <\/strong><\/p>\n<p>Ab September 2019 tritt die letzte Stufe der Payment Service Directive 2 (PSD2) in Kraft, um elektronische Zahlungen in Europa sicherer zu gestalten, d.h. die Zwei-Faktor-Authentifizierung wird zur Pflicht. Ein Passwort allein wird dann k\u00fcnftig nicht mehr ausreichen, um Zahlungen elektronisch auf den Weg zu schicken. E-Commerce- und Bankkunden m\u00fcssen mindestens zwei Elemente aus den Kategorien Wissen (z.B. Passwort, Sicherheitsabfrage), Besitz (z.B. Chip-Karte, Smartphone) oder Inh\u00e4renz\/Biometrie (z. B. Fingerabdruck, Stimme) nutzen. In der Praxis bedeutet dies, dass beispielsweise ein physischer Besitz wie das Smartphone mit einem Passwort oder einem Fingerabdruck kombiniert werden muss, damit die Zahlung erfolgt.<\/p>\n<p><strong>Gesetzlicher Mindestlohn und Sozialhilfe steigt<\/strong><\/p>\n<p>Der gesetzliche Mindestlohn wird 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde erh\u00f6ht. Ebenfalls etwas mehr Geld bekommen Empf\u00e4nger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II: Die Regels\u00e4tze erh\u00f6hen sich um 5 bis 8 Euro. So erhalten Alleinstehende mit Hartz IV k\u00fcnftig 424 \u20ac statt 416 \u20ac.<\/p>\n<p><strong>Sonder-AfA soll Mietwohnungsbau ankurbeln <\/strong><\/p>\n<p>Bauherren k\u00f6nnen von einer Sonder-AfA profitieren. Neben der planm\u00e4\u00dfigen Abschreibung von 2 % \u00fcber 50 Jahre, d\u00fcrfen zus\u00e4tzlich \u00fcber vier Jahre lang weitere f\u00fcnf Prozent abgeschrieben werden.<\/p>\n<p>Voraussetzungen:<\/p>\n<ul>\n<li>Bauantrag zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021.<\/li>\n<li>Neubau oder auch Dachaufstockungen, der Dachausbau oder die Umwidmung von Gewerbefl\u00e4chen in neue Mietwohnungen.<\/li>\n<li>Keine Luxuswohnungen, sondern nur bezahlbarer Wohnraum: Baukosten d\u00fcrfen maximal 3.000 \u20ac pro Quadratmeter betragen, absetzbar sind 2.000 \u20ac pro Quadratmeter.<\/li>\n<li>Die Wohnungen m\u00fcssen mindestens 10 Jahre lang zu einem bezahlbaren Preis vermietet werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch das Jahr 2019 h\u00e4lt wieder einige gesetzliche Anpassungen und Besonderheiten f\u00fcr uns bereit. Der folgende Beitrag zeigt wichtige \u00c4nderungen.<\/p>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":729,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[32],"tags":[180,189,188],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/728"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=728"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/728\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":732,"href":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/728\/revisions\/732"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/729"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=728"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=728"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=728"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}