{"id":566,"date":"2017-05-24T14:21:42","date_gmt":"2017-05-24T14:21:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/?p=566"},"modified":"2020-02-05T10:30:17","modified_gmt":"2020-02-05T10:30:17","slug":"steuererklaerung-geld-zurueck-garantie-vom-staat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/2017\/05\/24\/steuererklaerung-geld-zurueck-garantie-vom-staat\/","title":{"rendered":"Steuererkl\u00e4rung: Geld-zur\u00fcck-Garantie vom Staat?"},"content":{"rendered":"<p>Sollte jeder B\u00fcrger eine Steuererkl\u00e4rung abgeben? Welche Ausnahmen, Fristen und Besonderheiten gibt es? Muss ich gegebenenfalls eine Nachzahlung leisten? Ein kurzer \u00dcberblick wird im folgenden Artikel gegeben.<\/p>\n<p><!--more--><strong>Pflicht zur Steuererkl\u00e4rung?<\/strong><\/p>\n<p>Ja, es gibt in Deutschland Personen, die zur Abgabe einer Steuererkl\u00e4rung verpflichtet sind. Dies gilt grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle<\/p>\n<ul>\n<li>Selbst\u00e4ndigen, Gewerbetreibenden und Freiberufler,<\/li>\n<li>Rentner mit einem zu versteuernden Einkommen \u00fcber 8.652 \u20ac im Jahr 2016 (bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag auf 17.304 \u20ac),<\/li>\n<li>Privatpersonen mit Freibetr\u00e4gen auf ihrer Lohnsteuerkarte,<\/li>\n<li>Ehepaare, die die Steuerklassen-Kombination III\/V gew\u00e4hlt haben,<\/li>\n<li>Arbeitnehmer mit Arbeitgeberwechsel im betreffenden Jahr oder mit mehreren Arbeitgebern gleichzeitig sowie<\/li>\n<li>Personen mit weiteren Eink\u00fcnften (z. B. Abfindung, Nebenerwerb \u00fcber 410 \u20ac, Eltern-\/ Kranken- oder Arbeitslosengeld).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Alle \u00fcbrigen Personen m\u00fcssen keine Einkommensteuererkl\u00e4rung abgeben. Bei Aussicht auf eine Einkommensteuererstattung kann sich die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererkl\u00e4rung lohnen, beispielsweise wenn<\/p>\n<ul>\n<li>Werbungskosten \u00fcber den Werbungskostenpauschbetrag hinausgehen (in H\u00f6he von 1.000 \u20ac bei nichtselbst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit),<\/li>\n<li>hohe au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen oder Sonderausgaben vorliegen und\/oder<\/li>\n<li>Aufwendungen f\u00fcr haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerker und Haushaltshilfen anfallen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Welche Fristen sind einzuhalten?<\/strong><\/p>\n<p>Pflichtveranlagte Personen m\u00fcssen bis zum 31.05. des Folgekalenderjahres (ab 2018 bis 31.07.) ihre Steuererkl\u00e4rung abgeben. Verl\u00e4ngerungen sind unter anderem auf eigenen Antrag bis maximal September (ab 2018 bis 31.12.) m\u00f6glich. Gr\u00fcnde hierf\u00fcr k\u00f6nnen Arbeits\u00fcberlastung, Familienzuwachs oder auch schwere Krankheit sein. Bei Unterst\u00fctzung durch den Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein ist eine Fristverl\u00e4ngerung bis maximal Dezember (ab 2018 bis 28.\/29.02.) des Folgekalenderjahres m\u00f6glich. Verl\u00e4ngerungsantr\u00e4ge sollten rechtzeitig und in schriftlicher Form an das Finanzamt gestellt werden.<\/p>\n<p>Wer seine Steuererkl\u00e4rung freiwillig abgibt, hat die M\u00f6glichkeit die Erkl\u00e4rung innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Steuerjahres abzugeben. Dies kann sich richtig lohnen, da ab dem 15. Monat nach Ende des Steuerjahres der Erstattungsbetrag pro Monat mit 0,5 % verzinst wird.<\/p>\n<p><strong>\u00a0Versp\u00e4tungszuschlag<\/strong><\/p>\n<p>Richtig teuer wird das Vers\u00e4umen der Abgabefrist, wenn man pflichtveranlagt ist und auf das Erinnerungsschreiben des Finanzamts nicht reagiert. In diesem Fall hat das Finanzamt die M\u00f6glichkeit einen Versp\u00e4tungszuschlag festzusetzen. Dieser Zuschlag darf 10\u00a0% der festgesetzten Steuer oder des festgesetzten Messbetrags nicht \u00fcbersteigen und h\u00f6chstens 25.000 \u20ac betragen. Ab 2019 wird ein einheitlicher automatischer Mindest-Versp\u00e4tungszuschlag eingef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Freiwillig Veranlagte haben indes von dieser Seite nichts zu bef\u00fcrchten.<\/p>\n<p><strong>Grundfreibetrag<\/strong><\/p>\n<p>Durch den Grundfreibetrag soll das Existenzminimum der Bundesb\u00fcrger steuerfrei blieben. Erst bei Eink\u00fcnften nach dieser Grenze wird eine Einkommensteuer f\u00e4llig. Bisher liegt er bei 8.652 \u20ac f\u00fcr Ledige und 17.304 \u20ac f\u00fcr zusammen veranlagte Verheiratete. 2017 erh\u00f6ht sich dieser Freibetrag um 168 \u20ac bzw. 336 \u20ac.<\/p>\n<p><strong>Kann ich meine Steuererkl\u00e4rung selbst erstellen?<\/strong><\/p>\n<p>Ja, es ist nicht immer zwingend ein Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe e.V. notwendig, um die Steuererkl\u00e4rung zu erstellen. Neben zahlreichen guten, aber kostenpflichtigen Programmen (Preis\u00adspanne zwischen 15 und 30 \u20ac) gibt es auch die M\u00f6glichkeit, die Einkommensteuererkl\u00e4rung \u00fcber das kostenlose Programm \u201eELSTER\u201c der Finanzverwaltung zu erstellen. Notwendig ist hierf\u00fcr lediglich ein windowsbetriebener PC. Sollte die Einkommensteuererkl\u00e4rung jedoch sehr umfangreich sein oder wird eine Nachzahlung erwartet, lohnt sich der Gang zum Fachpersonal.<\/p>\n<p>Mittlerweile m\u00fcssen nur mehr wenige Belege zusammen mit der Steuererkl\u00e4rung abgegeben werden: Gesetzlich vorgeschrieben sind nur Spendenbescheinigungen oder Steuerabzugs\u00adbe\u00adschei\u00adni\u00adgun\u00adgen \u00fcber die bei Zinsen und Dividenden einbehaltene Steuer. Jedoch ist es ratsam, alle Belege zumindest solange aufzuheben, bis die Einspruchsfrist abgelaufen und der Steuerbescheid bestandskr\u00e4ftig ist. Falls das Finanzamt einen bestimmten Beleg anfordert und Sie ihn nicht vorweisen k\u00f6nnen, wird es die entsprechenden Kosten nicht anerkennen. Rechnungen f\u00fcr Arbeiten oder Dienstleistungen an einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundst\u00fcck m\u00fcssen mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden.<\/p>\n<p>Wer auf Nummer sicher gehen m\u00f6chte, entsorgt die Belege erst 10 Jahre nachdem der Einkommensteuerbescheid bestandskr\u00e4ftig geworden ist.<\/p>\n<p><strong>Nachzahlung bei freiwilliger Veranlagung<\/strong><\/p>\n<p>Ergibt sich bei der freiwilligen Abgabe der Steuererkl\u00e4rung eine Nachzahlung, kann man die Steuererkl\u00e4rung ganz einfach innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides durch einen Einspruch zur\u00fccknehmen. Konsequenzen sind keine zu f\u00fcrchten, da man dadurch vom Finanzamt so gestellt wird, als h\u00e4tte man nie eine Erkl\u00e4rung abgegeben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sollte jeder B\u00fcrger eine Steuererkl\u00e4rung abgeben? Welche Ausnahmen, Fristen und Besonderheiten gibt es? Muss ich gegebenenfalls eine Nachzahlung leisten? 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