{"id":353,"date":"2016-06-24T13:05:33","date_gmt":"2016-06-24T13:05:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/?p=353"},"modified":"2020-02-05T10:30:29","modified_gmt":"2020-02-05T10:30:29","slug":"empfehlungen-zu-zahnzusatzversicherungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/2016\/06\/24\/empfehlungen-zu-zahnzusatzversicherungen\/","title":{"rendered":"Empfehlungen zu Zahnzusatzversicherungen"},"content":{"rendered":"<p class=\"MsoNormal\">Viele Menschen kennen und hassen es: ein kaputter Zahn, der ungeliebte Gang zum Zahnarzt ist unvermeidbar! Gesetzlich Krankenversicherten bereitet dies oft auch finanzielle Schmerzen: Bereits ein einzelner Zahn, der hochwertig durch ein Implantat ersetzt wird, kann mehr als 2.000 \u20ac kosten. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) \u00fcbernimmt gerade bei den gro\u00dfen Behandlungen nur noch einen Bruchteil der Kosten.\u00a0<!--more--><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><strong style=\"mso-bidi-font-weight: normal;\">Welche Kosten \u00fcbernimmt die Krankenkasse?<\/strong><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Bei Zahnersatz bezahlt die Kasse mindestens die H\u00e4lfte der sogenannten \u201eRegelversorgung\u201c, d.h. einer einfachen und zweckm\u00e4\u00dfigen Behandlung der Zahnprobleme (zum Beispiel Krone aus chirurgischem Stahl mit Verblendung nur im sichtbaren Bereich). Bei regelm\u00e4\u00dfigen Vorsorge\u00adunter\u00adsuchungen in den letzten f\u00fcnf bzw. zehn Jahren \u00fcbernimmt die Kasse immerhin 60 % bzw. 65 %. Ohne Zusatzversicherung liegt der Eigenanteil also schon bei dieser einfachen Regelversorgung bei 35 bis 50 %. Mehrkosten einer qualitativ h\u00f6herwertigen Behandlung, beispielsweise f\u00fcr ein Implantat statt einer Br\u00fccke, tr\u00e4gt der Patient allein, die Krankenkasse \u00fcbernimmt keinen Cent der zus\u00e4tzlichen Kosten.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><strong style=\"mso-bidi-font-weight: normal;\">Lohnt Sich eine Zahnzusatzversicherung?<\/strong><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Grunds\u00e4tzlich geh\u00f6ren Zahnzusatzversicherungen zu den sinnvollen Investitionen. Die entscheidende Frage ist nicht so sehr ob, sondern vielmehr wann der richtige Zeitpunkt f\u00fcr den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist. Zwar sind die Beitr\u00e4ge in j\u00fcngeren Jahren g\u00fcnstiger als sp\u00e4ter, daf\u00fcr ist es aber auch unwahrscheinlicher, dass Leistungen in gro\u00dfem Umfang in Anspruch genommen werden m\u00fcssen. Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollten ferner folgende Punkte ber\u00fccksichtigt werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Bei Antragstellung wird gepr\u00fcft, ob der Zahnarzt schon zu einer Behandlung geraten hat oder eine solche geplant ist. F\u00fcr anstehende Therapien wird die Versicherung nicht aufkommen. Somit macht es keinen Sinn, auf den Abschluss einer Versicherung zu warten, bis eine Behandlung bevorsteht.<\/li>\n<li>Wenn zahlreiche Z\u00e4hne in schlechtem Zustand sind oder fehlen, kann es im Extremfall sein, dass der Abschluss einer Zusatzversicherung nicht zustande kommt.<\/li>\n<li>In den ersten drei Monaten nach Abschluss k\u00f6nnen Sie in der Regel gar keine Leistung in Anspruch nehmen. Dar\u00fcber hinaus bekommen Sie in den ersten acht Monaten meistens keine Leistungen f\u00fcr Zahnersatz.<\/li>\n<li>Zudem leisten praktisch alle Tarife in den ersten drei bis f\u00fcnf Jahren nur begrenzte Summen, sodass Sie am Anfang keine gro\u00dfe Gebisssanierung f\u00fcr mehrere tausend Euro auf Kosten der Versicherung durchf\u00fchren k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Hohe Leistung bei Zahnbehandlung und Zahnersatz (inklusive Inlays und Implantate): Zusammen mit dem GKV-Anteil sollten 80 bis 90 % der Gesamtkosten abgedeckt sein. Dabei sollten Leistungen mindestens bis zum H\u00f6chstsatz der Geb\u00fchrenordnung f\u00fcr Zahn\u00e4rzte (GOZ) \u00fcbernommen werden (3,5-facher Satz).<\/li>\n<li>In den ersten Jahren sollte ein Versicherungsschutz von mindestens 1.000 \u20ac pro Jahr gegeben sein, f\u00fcr die gesamte Vertragslaufzeit sollte keine Obergrenze f\u00fcr Erstattungen festgelegt sein.<\/li>\n<li>Leistungen bei Kieferorthop\u00e4die, vor allem f\u00fcr Kinder: Neben den Korrekturen von Zahnfehlstellungen, dessen Kosten von der GKV bezahlt werden, fallen oft teure zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen an. Falls Eltern f\u00fcr ihr Kind eine Zusatzversicherung abschlie\u00dfen wollen, sollte sie sich daher vergewissern, dass diese Ma\u00dfnahmen auch erstattet werden.<\/li>\n<li>Das ordentliche K\u00fcndigungsrecht des Krankenversicherers sollte ausgeschlossen sein.<\/li>\n<li>Altersr\u00fcckstellungen: Es gibt zwei Tarifarten: Die einen Tarife sparen einen Teil der Pr\u00e4mie, sog. Altersr\u00fcckstellungen, daf\u00fcr an, dass die Beitr\u00e4ge im Zeitverlauf nicht zu sehr steigen. Die anderen Tarife haben keinen Sparanteil, sind somit am Anfang etwas g\u00fcnstiger und steigen im Alter aber st\u00e4rker an. Der Vorteil bei letzterem liegt darin, dass eine vorzeitige K\u00fcndigung ohne Verlust des Sparanteils bei einem Wechsel zu einem g\u00fcnstigeren Anbieter m\u00f6glich ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong style=\"mso-bidi-font-weight: normal;\">Wie ist der Ablauf bei gr\u00f6\u00dferen Behandlungen?<\/strong><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\">Bei umfangreicheren Ma\u00dfnahmen erstellt der Zahnarzt einen sogenannten Heil- und Kostenplan, sprich einen Voranschlag, wie hoch die Kosten der Behandlung sein werden. Diesen muss der Patient bei seiner Krankenkasse und in Kopie bei seiner Zusatzversicherung einreichen. Nach der Behandlung erh\u00e4lt der Patient vom Zahnarzt eine Rechnung, bei der der Anteil der Krankenkasse schon abgezogen ist. Da die Rechnung normalerweise 30 Tage Zahlungsziel hat, kann diese schnell bei der Zusatzversicherung eingereicht werden. Der Patient bekommt anschlie\u00dfend im Idealfall das Geld von der Zusatzversicherung und kann dann den Zahnarzt bezahlen. Nur bei l\u00e4ngeren Bearbeitungszeiten muss der Patient in Vorleistung gehen.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\"><strong>Was gilt zu beachten, wenn bereits eine Zusatzversicherung vorhanden ist?<\/strong><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"margin-bottom: .0001pt;\">Auch Zahnzusatzversicherte sollten ihren Vertrag gelegentlich \u00fcber\u00adpr\u00fcfen. Manche Patienten stellen entt\u00e4uscht fest, dass sie trotz Zusatz\u00adversicherung auf hohen Kosten sitzen bleiben. In vielen Vertr\u00e4gen sind die Leistungen begrenzt, einzelne Tarife schlie\u00dfen besonders teure Versorgungen wie Inlay oder Implantat komplett vom Versicherungs\u00adschutz aus. Da kann sich eine Anpassung oder ein Wechsel lohnen. Kunden k\u00f6nnen laufende Vertr\u00e4ge mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungs\u00adjahres k\u00fcndigen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele Menschen kennen und hassen es: ein kaputter Zahn, der ungeliebte Gang zum Zahnarzt ist unvermeidbar! Gesetzlich Krankenversicherten bereitet dies oft auch finanzielle Schmerzen: Bereits ein einzelner Zahn, der hochwertig durch ein Implantat ersetzt wird, kann mehr als 2.000 \u20ac kosten. 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