{"id":342,"date":"2016-05-30T14:46:14","date_gmt":"2016-05-30T14:46:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/?p=342"},"modified":"2020-02-05T10:30:29","modified_gmt":"2020-02-05T10:30:29","slug":"schutz-bei-arbeitsunfaehigkeit-empfehlungen-zur-krankentagegeldversicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/2016\/05\/30\/schutz-bei-arbeitsunfaehigkeit-empfehlungen-zur-krankentagegeldversicherung\/","title":{"rendered":"Schutz bei Arbeitsunf\u00e4higkeit: Empfehlungen zur Krankentagegeldversicherung"},"content":{"rendered":"<p>Wer seine berufliche T\u00e4tigkeit aufgrund von Krankheit vor\u00fcbergehend nicht aus\u00fcben kann, ist arbeitsunf\u00e4hig. Gesetzlich krankenversicherte Angestellte erhalten im Anschluss an die Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber Krankengeld. Dieses wird maximal 72 Wochen lang gezahlt und f\u00e4llt f\u00fcr Personen mit durchschnittlichem Einkommen gut 20% geringer aus als das Nettoeinkommen. F\u00fcr Personen mit h\u00f6herem Einkommen kann die Differenz sogar noch deutlich h\u00f6her ausfallen.<!--more--><\/p>\n<p>Durch private Absicherung in Form einer Krankentagegeldversicherung kann diese Differenz ausgeglichen werden. Im Krankheitsfall leistet die Versicherung den vereinbarten Tagessatz. Dabei sind die Kosten \u2013 also die monatlichen Versicherungsbeitr\u00e4ge &#8211; meist \u00fcberschaubar.<\/p>\n<p>Bei Ihren \u00dcberlegungen oder einem Gespr\u00e4ch mit Ihrem Finanzberater zur Krankentagegeldversicherung empfehlen wir Ihnen, folgende Aspekte zu ber\u00fccksichtigen:<\/p>\n<ol>\n<li>Die Summe an gesetzlichen und privaten Versicherungsleistungen sollte das aktuelle monatliche Nettoeinkommen nicht \u00fcberschreiten, denn eine h\u00f6here Absicherung w\u00fcrde den Versicherungsschutz ohne Nutzen verteuern.<\/li>\n<li>Das Krankentagegeld sollte sich im Falle einer Einkommenserh\u00f6hung ohne eine erneute Gesundheitspr\u00fcfung und ohne Wartezeit erh\u00f6hen lassen.<\/li>\n<li>Um finanzielle Engp\u00e4sse zu vermeiden, sollte daf\u00fcr gesorgt werden, dass die Leistung der Krankentagegeldversicherung direkt an die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber anschlie\u00dft. Dabei gilt es darauf zu achten, ob der Arbeitgeber das Entgelt im Rahmen freiwilliger Sozialleistungen oder tariflich bedingt l\u00e4nger als die gesetzlich geregelten sechs Wochen fortzahlt.<\/li>\n<li>Wenn bei derselben Erkrankung bereits Wartezeiten f\u00fcr den Erhalt von Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung erf\u00fcllt wurden, sollte die Versicherung diese Zeiten bei Wiederauftreten der Erkrankung ber\u00fccksichtigen. Dadurch entsteht bei R\u00fcckfallerkrankungen und wiederholter Arbeitsunf\u00e4higkeit keine L\u00fccke in der Absicherung.<\/li>\n<li>Bei einer K\u00fcndigung der Krankentagegeldversicherung durch den Versicherer ist es oftmals schwierig, eine neue Versicherung abzuschlie\u00dfen. Aus diesem Grund sollte sich die Versicherung innerhalb der ersten drei Jahre kein K\u00fcndigungsrecht ohne Angabe von Gr\u00fcnden vorbehalten. Nach Ablauf von drei Jahren ist eine solche K\u00fcndigung durch den Versicherer gesetzlich nicht mehr zul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer seine berufliche T\u00e4tigkeit aufgrund von Krankheit vor\u00fcbergehend nicht aus\u00fcben kann, ist arbeitsunf\u00e4hig. Gesetzlich krankenversicherte Angestellte erhalten im Anschluss an die Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber Krankengeld. Dieses wird maximal 72 Wochen lang gezahlt und f\u00e4llt f\u00fcr Personen mit durchschnittlichem Einkommen gut 20% geringer aus als das Nettoeinkommen. 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