{"id":210,"date":"2016-01-20T10:20:20","date_gmt":"2016-01-20T10:20:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/?p=210"},"modified":"2020-02-05T10:30:29","modified_gmt":"2020-02-05T10:30:29","slug":"ruerup-rente-die-wichtigsten-fakten-im-ueberblick","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/2016\/01\/20\/ruerup-rente-die-wichtigsten-fakten-im-ueberblick\/","title":{"rendered":"R\u00fcrup-Rente: Die wichtigsten Fakten im \u00dcberblick"},"content":{"rendered":"<p>Wer seinen Lebensstandard im Alter erhalten m\u00f6chte, muss privat vorsorgen. Der Staat hilft bei der privaten Altersvorsorge mit und belohnt Sparer mit staatlichen F\u00f6rderungen. Hierbei lohnt sich die Basis-Rente oder sogenannte R\u00fcrup-Rente insbesondere f\u00fcr Personen mit hoher Steuerlast und ist ein besonderer Steuertipp f\u00fcr Personen, die hohe Betr\u00e4ge investieren m\u00f6chten. Doch wie funktioniert das genau? Worauf muss man beim Abschluss einer R\u00fcrup-Rente noch achten?<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Wie funktioniert die R\u00fcrup-Rente?<\/strong><\/p>\n<p>Der Kunde zahlt Beitr\u00e4ge in eine R\u00fcrup-Rente ein und kann diese anteilig steuerlich absetzen. Im Alter erh\u00e4lt er eine lebenslange Rente, die er dann zu seinem im Alter geringeren Steuersatz versteuern muss. Insbesondere Personen mit hohem Einkommen und damit hoher Steuerbelastung k\u00f6nnen von den aktuellen Steuerersparnissen profitieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wer kann eine R\u00fcrup-Rente abschlie\u00dfen?<\/strong><\/p>\n<p>Die R\u00fcrup-Rente kann jeder abschlie\u00dfen und von Steuervorteilen profitieren. Besonders attraktiv ist die R\u00fcrup-Rente f\u00fcr Erwerbst\u00e4tige, die ihre Riester-F\u00f6rderung bereits komplett ausgesch\u00f6pft haben und weitere steuergef\u00f6rderte Beitr\u00e4ge in ihre private Altersvorsorge investieren wollen, sowie f\u00fcr Personen ohne unmittelbaren Anspruch auf Riester-F\u00f6rderung. Hierzu z\u00e4hlen:<\/p>\n<ul>\n<li>Selbstst\u00e4ndige, die nicht pflichtversichert sind in der gesetzlichen Rentenversicherung<\/li>\n<li>Arbeitnehmer, die von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, zum Beispiel gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Gesellschafter und mitarbeitende Familienmitglieder<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie hoch ist der Steuervorteil?<\/strong><\/p>\n<p>Die Beitr\u00e4ge in eine R\u00fcrup-Rente sind im Jahr 2016 zu 82 % steuerlich abzugsf\u00e4hig. Bei einer Einzahlung von beispielsweise 1.000 \u20ac k\u00f6nnen 820 \u20ac als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. So ergibt sich bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % ein Steuervorteil von 246 \u20ac.<\/p>\n<p>Der steuermindernde Anteil steigt j\u00e4hrlich um 2 %, so dass ab dem Jahr 2025 der komplette Beitrag in eine R\u00fcrup-Rente steuerlich geltend gemacht werden kann.<\/p>\n<p>Der steuerlich f\u00f6rderf\u00e4hige H\u00f6chstbeitrag liegt im Jahr 2016 bei 22.766 \u20ac f\u00fcr Alleinstehende beziehungsweise 45.534 \u20ac f\u00fcr zusammen veranlagte Ehegatten. Bei dieser H\u00f6chstgrenze sind Einzahlungen, die bereits in die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsst\u00e4ndische Versorgungswerke flie\u00dfen, zu ber\u00fccksichtigen. Mit einer entsprechend hohen Einzahlung l\u00e4sst sich demnach die Steuerlast im bestehenden Jahr deutlich reduzieren.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Beispiel Selbstst\u00e4ndiger:<\/strong><\/p>\n<p>Ein selbstst\u00e4ndiger lediger Anwalt leistet j\u00e4hrliche Einzahlungen von 12.000 \u20ac in die Rechtsanwaltskammer. Er kann folglich noch 10.276 \u20ac f\u00f6rderf\u00e4hig in eine R\u00fcrup-Rente investieren.<\/p>\n<p><strong>Beispiel Arbeitnehmer:<\/strong><\/p>\n<p>Ein lediger Arbeitnehmer bezieht ein sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen von 60.000 \u20ac. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen in Summe 18,7 % des Einkommens, also 11.220 \u20ac, in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Es k\u00f6nnen noch 11.546 \u20ac f\u00f6rderf\u00e4hig in eine R\u00fcrup-Rente investiert werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Welche weiteren Aspekte sind bei der R\u00fcrup-Rente zu beachten?\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Die R\u00fcrup-Rente ist nicht ver\u00e4u\u00dferbar, \u00fcbertragbar, beleihbar oder vererbbar.<\/li>\n<li>Es gibt kein Kapitalwahlrecht. Das angesparte Kapital wird als Rente ausgezahlt. Der Rentenbezug ist fr\u00fchestens mit 62 Jahren m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Die Rente muss im Alter versteuert werden. Der zu versteuernde Anteil ist abh\u00e4ngig vom Kalenderjahr der ersten Rentenauszahlung. 2016 liegt dieser bei 72 %. Bis zum Jahr 2040 wird dieser sukzessive auf 100 % ansteigen. Alle, deren Rentenauszahlung 2040 oder sp\u00e4ter beginnt, m\u00fcssen ihre R\u00fcrup-Rente voll versteuern.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer seinen Lebensstandard im Alter erhalten m\u00f6chte, muss privat vorsorgen. Der Staat hilft bei der privaten Altersvorsorge mit und belohnt Sparer mit staatlichen F\u00f6rderungen. Hierbei lohnt sich die Basis-Rente oder sogenannte R\u00fcrup-Rente insbesondere f\u00fcr Personen mit hoher Steuerlast und ist ein besonderer Steuertipp f\u00fcr Personen, die hohe Betr\u00e4ge investieren m\u00f6chten. Doch wie funktioniert das genau? 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