{"id":169,"date":"2015-12-17T15:17:18","date_gmt":"2015-12-17T15:17:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/?p=169"},"modified":"2020-02-05T10:30:29","modified_gmt":"2020-02-05T10:30:29","slug":"steuerentlastung-fuer-alleinerziehende","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/2015\/12\/17\/steuerentlastung-fuer-alleinerziehende\/","title":{"rendered":"Steuerentlastung f\u00fcr Alleinerziehende &#8211; so steigt das Dezember-Netto"},"content":{"rendered":"<p>Der Steuerentlastungsbetrag f\u00fcr Alleinerziehende wurde um 600 \u20ac angehoben. F\u00fcr jedes weitere Kind gibt es eine zus\u00e4tzliche Erh\u00f6hung um 240 \u20ac. Dies\u00a0gilt r\u00fcckwirkend ab dem 01.01.2015. Erst jetzt im Dezember 2015 wird der erh\u00f6hte Freibetrag beim Lohnsteuerabzug ber\u00fccksichtigt. Zudem gelten erstmals die zus\u00e4tzlichen Freibetr\u00e4ge f\u00fcr das zweite und jedes weitere Kind. Hierf\u00fcr m\u00fcssen alleinerziehende M\u00fctter und V\u00e4ter t\u00e4tig werden.\u00a0 Wir haben die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengetragen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Wer erh\u00e4lt den Entlastungsbetrag f\u00fcr Alleinerziehende?<\/p>\n<p>Um vom Entlastungsbetrag f\u00fcr Alleinerziehende zu profitieren, m\u00fcssen folgende Voraussetzungen erf\u00fcllt sein:<\/p>\n<ul>\n<li>Im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt mindestens ein Kind, f\u00fcr das der Steuerpflichtige Kindergeld und Kinderfreibetrag erh\u00e4lt.<\/li>\n<li>Der Steuerpflichtige erf\u00fcllt nicht die Voraussetzungen f\u00fcr das Ehegatten-Splitting <u>oder<\/u> der Steuerpflichtige ist verwitwet.<\/li>\n<li>Der Steuerpflichtige ist alleinstehend, d.h. im Haushalt lebt keine weitere Person, die \u00e4lter als 18 Jahre ist und f\u00fcr die der Steuerpflichtige kein Kindergeld erh\u00e4lt. Dies k\u00f6nnte zum Beispiel der neue Partner oder ein vollj\u00e4hriges Kind sein, f\u00fcr das der Steuerpflichtige kein Kindergeld mehr erh\u00e4lt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Welche Regelung galt bisher?<\/p>\n<p>Bislang galt ein einheitlicher Entlastungsbetrag von 1.308 \u20ac pro Jahr, unabh\u00e4ngig davon wie viele Kinder im Haushalt lebten.\u00a0 Dieser Freibetrag wurde bis November 2015 beim Lohnsteuerabzug in Steuerklasse II ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Welche Regelung gilt ab 2015?<\/p>\n<p>Der allgemeine Alleinerziehendenentlastungsbetrag steigt r\u00fcckwirkend zum 01.01.2015 um 600 \u20ac auf insgesamt 1.908 \u20ac. Die Erh\u00f6hung wird erstmals im Dezember 2015 beim Lohnsteuerabzug ber\u00fccksichtigt. Dadurch profitieren Alleinerziehende in diesem Monat von der Erh\u00f6hung f\u00fcr das komplette Kalenderjahr von insgesamt 600 \u20ac.<\/p>\n<p>Zudem gibt es f\u00fcr das zweite und jedes weitere Kind, die im Haushalt des Steuerpflichtigen leben und f\u00fcr die er Kindergeld bezieht, einen weiteren Freibetrag in H\u00f6he von 240 \u20ac.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Was m\u00fcssen Alleinerziehende jetzt tun, um den vollen Entlastungsbetrag zu erhalten?<\/p>\n<p>Bei der Auszahlung von Eink\u00fcnften in der Lohnsteuerklasse II wird der erh\u00f6hte Freibetrag f\u00fcr Alleinerziehende mit einem Kind automatisch ber\u00fccksichtigt. Der Freibetrag f\u00fcr jedes weitere Kind muss beim zust\u00e4ndigen Finanzamt beantragt werden.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem sollten Alleinerziehende f\u00fcr das Jahr 2015 eine Steuererkl\u00e4rung einreichen, da der Erh\u00f6hungsbetrag von 600 \u20ac gegebenenfalls nicht in voller H\u00f6he ausgenutzt wird, zum Beispiel aufgrund eines zu geringen Einkommens oder aufgrund von Eink\u00fcnften, die nicht dem automatischen Lohnsteuerabzug in Steuerklasse II unterliegen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wie viel Geld gibt es f\u00fcr Arbeitnehmer im Dezember mehr?<\/p>\n<p>Wir haben einige Beispiele zusammen gestellt, wie viel mehr Nettoeinkommen* Steuerpflichtige in Lohnsteuerklasse II mit <span style=\"text-decoration: underline;\">einem Kind<\/span> im Dezember 2015 erhalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Bruttoeinkommen 1.500 \u20ac: Steuerersparnis 66,83 \u20ac<\/li>\n<li>Bruttoeinkommen 2.000 \u20ac: Steuerersparnis 178,00 \u20ac<\/li>\n<li>Bruttoeinkommen 2.500 \u20ac: Steuerersparnis 199,57 \u20ac<\/li>\n<li>Bruttoeinkommen 3.000 \u20ac: Steuerersparnis 218,48 \u20ac<\/li>\n<li>Bruttoeinkommen 3.500 \u20ac: Steuerersparnis 234,37 \u20ac<\/li>\n<li>Bruttoeinkommen 4.000 \u20ac: Steuerersparnis 249,39 \u20ac<\/li>\n<\/ul>\n<p><em>*ohne Ber\u00fccksichtigung von Kirchensteuer<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Steuerentlastungsbetrag f\u00fcr Alleinerziehende wurde um 600 \u20ac angehoben. F\u00fcr jedes weitere Kind gibt es eine zus\u00e4tzliche Erh\u00f6hung um 240 \u20ac. Dies\u00a0gilt r\u00fcckwirkend ab dem 01.01.2015. Erst jetzt im Dezember 2015 wird der erh\u00f6hte Freibetrag beim Lohnsteuerabzug ber\u00fccksichtigt. Zudem gelten erstmals die zus\u00e4tzlichen Freibetr\u00e4ge f\u00fcr das zweite und jedes weitere Kind. 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