{"id":147,"date":"2015-12-08T14:03:46","date_gmt":"2015-12-08T14:03:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/?p=147"},"modified":"2020-02-05T10:30:29","modified_gmt":"2020-02-05T10:30:29","slug":"die-besten-tipps-zum-steuern-sparen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/2015\/12\/08\/die-besten-tipps-zum-steuern-sparen\/","title":{"rendered":"F\u00fcnf Steuer- und Spartipps zum Jahresende"},"content":{"rendered":"<p>Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Die Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr 2014 ist zwar gerade erst erledigt, dennoch ist es sinnvoll, sich zum Jahresende noch einmal mit dem Thema \u201eSteuern\u201c auseinanderzusetzen. Wir haben f\u00fcnf Tipps zusammen getragen, wie Verbraucher zum Jahresende noch Steuern sparen k\u00f6nnen:<\/p>\n<p><!--more-->1. Spenden<\/p>\n<p>Gutes tun und dabei Steuern sparen: Spenden k\u00f6nnen Steuerpflichtige bis zu einer H\u00f6he von 20 % ihrer Eink\u00fcnfte als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die Angabe in der Einkommensteuererkl\u00e4rung lohnt sich, sobald der Pauschbetrag von 36 \u20ac im Jahr \u00fcberschritten wird. F\u00fcr Spenden bis zu 200 \u20ac gilt eine vereinfachte Nachweispflicht, das hei\u00dft, es reicht zum Beispiel der Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg als Nachweis aus. F\u00fcr Spenden zugunsten der Fl\u00fcchtlingshilfe, die zwischen dem 31.08.2015 und dem 31.12.2015 get\u00e4tigt werden,\u00a0 gilt die vereinfachte Nachweispflicht in unbegrenzter H\u00f6he.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2. Haushaltsnahe Dienstleistungen<\/p>\n<p>Aufwendungen f\u00fcr die Hilfe im Haushalt oder im Garten sowie Aufwendungen f\u00fcr Renovierung und Reparaturen in Haus oder Wohnung k\u00f6nnen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich angesetzt werden. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen geh\u00f6ren etwa die Kosten\u00a0f\u00fcr einen Pflegedienst, Haushaltshilfe, Gartenpflegearbeiten oder Hausmeister. Beg\u00fcnstigte Handwerkerleistungen sind alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten, wie etwa Tapezier-, Maler-, Sanit\u00e4r-, Fliesenleger- oder Maurerarbeiten. Auch Kontrollaufwendungen wie Schornsteinfeger z\u00e4hlen dazu. 20 % dieser Aufwendungen werden direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen.<\/p>\n<p>\u00dcberblick: Haushaltsnahe Dienstleistungen<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/HH-DL.png\"><img loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-148 aligncenter\" src=\"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/HH-DL.png\" alt=\"HH DL\" width=\"615\" height=\"208\" srcset=\"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/HH-DL.png 615w, https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/HH-DL-300x101.png 300w, https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/HH-DL-600x203.png 600w\" sizes=\"(max-width: 615px) 100vw, 615px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Von dieser Regelung profitieren meist auch Mieter, die selbst keine Dienstleistung in Auftrag geben. Denn in den meisten Mehrfamilienh\u00e4usern k\u00fcmmert sich ein Hausmeister um Gartenarbeiten, Winterdienst und kleine Reparaturen. Zum Teil wird auch die Treppenhausreinigung in Auftrag gegeben. Diese Aufwendungen werden auf der Nebenkostenrechnung ausgewiesen und k\u00f6nnen als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich angesetzt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3. Kinderbetreuungskosten<\/p>\n<p>Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten k\u00f6nnen bis zu einem H\u00f6chstbetrag von 4.000 \u20ac pro Jahr und Kind steuerlich geltend gemacht werden. Folgende Voraussetzungen m\u00fcssen daf\u00fcr erf\u00fcllt sein:<\/p>\n<ul>\n<li>Das Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet.<\/li>\n<li>Das Kind lebt im Haushalt des Steuerpflichtigen. Sind die Eltern getrennt, so ist entscheidet, wo das Kind gemeldet ist.<\/li>\n<li>Dem Steuerpflichtigen steht der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zu.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Steuerlich ansetzen k\u00f6nnen Eltern beispielsweise die Kosten f\u00fcr eine Kindertagesst\u00e4tte, Tagesmutter oder Hausaufgabenbetreuung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>4. Verluste bescheinigen lassen<\/p>\n<p>Verluste, die durch Wertpapiergesch\u00e4fte entstehen, k\u00f6nnen mit Gewinnen aus weiteren Geldanlagen verrechnet werden. Das verringert die Steuerlast. Entstehen Verluste und Gewinne bei der gleichen Bank, so erfolgt die Verlustverrechnung automatisch. Wenn die Depots bei verschiedenen Banken liegen, muss sich der Anleger den Verlust von der einen Bank bescheinigen lassen, um sie mit den Gewinnen bei einer anderen Bank zu verrechnen. Die Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember bei der Bank, bei der der Verlust entsteht, beantragt werden. Die Bank stellt dann neben der Steuerbescheinigung auch eine Verlustbescheinigung aus.<\/p>\n<p>Dabei gibt es folgende Einschr\u00e4nkung: Aktienverluste k\u00f6nnen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Steht einem Aktienverlust kein entsprechender Gewinn gegen\u00fcber, so wird dieser Verlust in das n\u00e4chste Kalenderjahr mitgenommen. Erzielt der Anleger dann Gewinne aus Aktiengesch\u00e4ften, so werden diese mit dem mitgenommenen Verlust verrechnet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>5. Staatlich gef\u00f6rderter Verm\u00f6gensaufbau<\/p>\n<p>Beitr\u00e4ge zu staatlich gef\u00f6rderten Altersvorsorgeprodukten k\u00f6nnen innerhalb der F\u00f6rderh\u00f6chstgrenzen ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu z\u00e4hlen<\/p>\n<ul>\n<li>die Riester-Rente<\/li>\n<li>die Basisrente, besser bekannt als R\u00fcrup-Rente, sowie<\/li>\n<li>die betriebliche Altersvorsorge.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr diese Produktkategorien gelten die folgenden F\u00f6rdergrenzen und \u2013s\u00e4tze:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/AV.png\"><img loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-149 aligncenter\" src=\"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/AV.png\" alt=\"AV\" width=\"621\" height=\"180\" srcset=\"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/AV.png 621w, https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/AV-300x87.png 300w, https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/AV-600x174.png 600w\" sizes=\"(max-width: 621px) 100vw, 621px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Bei den f\u00f6rderf\u00e4higen H\u00f6chstbetr\u00e4gen zur Basisrente gilt es zu beachten, dass hier auch die Beitr\u00e4ge zur gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen werden.<\/p>\n<p><strong>Beispiel:<\/strong><\/p>\n<p>Ein lediger Arbeitnehmer erzielt im Jahr 2015 ein sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen von 50.000 \u20ac. Von seinem Einkommen flie\u00dfen insgesamt 18,7 %, also\u00a0 9.350 \u20ac, in die gesetzliche Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer kann folglich 12.822 \u20ac f\u00f6rderf\u00e4hig in eine Basisrente investieren.<\/p>\n<p>Wer aktuell noch keine Riester- oder R\u00fcruprente hat, kann den Vertrag jetzt noch abschlie\u00dfen und im Dezember den gew\u00fcnschten Betrag als Einmalzahlung leisten. Ab Januar kann dann auf eine monatliche Zahlungsweise umgestiegen werden. So kann die Steuerbeg\u00fcnstigung f\u00fcr das Jahr 2015 noch genutzt werden.<\/p>\n<p>Weitere Informationen und Empfehlungen zur Riester-Rente sind in unserem Blog unter <a href=\"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/2015\/12\/07\/riester-rente-die-wichtigsten-fakten-im-ueberblick\/\">https:\/\/www.finatra.de\/blog\/2015\/12\/07\/riester-rente-die-wichtigsten-fakten-im-ueberblick\/<\/a> zu finden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Als weitere staatliche F\u00f6rderung f\u00fcr den Verm\u00f6gensaufbau k\u00f6nnen Sparer die Wohnungsbaupr\u00e4mie und die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten.<\/p>\n<p>Die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber verm\u00f6genswirksame Leistungen zahlt, die unbeschr\u00e4nkt einkommensteuerpflichtig sind und ein maximal zu versteuerndes Jahreseinkommen von 17.900 Euro (Verheiratete 35.800 Euro) haben.<\/p>\n<p>Die Wohnungsbaupr\u00e4mie erhalten Bausparer, die mindestens 16 Jahre alt sind, unbeschr\u00e4nkt einkommensteuerpflichtig sind und ein maximal zu versteuerndes Jahreseinkommen von 25.600 Euro (Verheiratete 51.200 Euro) haben.<\/p>\n<p>Es gelten folgende F\u00f6rderh\u00f6hen und \u2013h\u00f6chstgrenzen:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Wop-ASZ.png\"><img loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-158 aligncenter\" src=\"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Wop-ASZ.png\" alt=\"Wop-ASZ\" width=\"621\" height=\"281\" srcset=\"https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Wop-ASZ.png 621w, https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Wop-ASZ-300x136.png 300w, https:\/\/www.finatra.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Wop-ASZ-600x271.png 600w\" sizes=\"(max-width: 621px) 100vw, 621px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Die Antr\u00e4ge f\u00fcr Wohnungsbaupr\u00e4mie und Arbeitnehmersparzulage m\u00fcssen bis zum 31.12. des \u00fcbern\u00e4chsten Jahres eingereicht werden. Antr\u00e4ge f\u00fcr das Jahr 2013 sind folglich sp\u00e4testens bis zum 31.12.2015 abzugeben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Die Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr 2014 ist zwar gerade erst erledigt, dennoch ist es sinnvoll, sich zum Jahresende noch einmal mit dem Thema \u201eSteuern\u201c auseinanderzusetzen. 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